Gesetz über das Kollekten-, Spenden- und Messstipendienwesen und über die Mittelverwaltung in den Kirchengemeinden und Pastoralen Räumen/Pastoralverbünden
in: KA 2018, Stück 12, Nr. 151
1. Kollekten
1.1 Begriff
Kollekten im Sinne dieses Gesetzes sind Geldsammlungen anlässlich von öffentlich zugänglichen Gottesdiensten, die in katholischen Kirchen, Kap...