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Musterbrief: Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Strukturveränderung

Neupfarrung

Beschäftigungsverhältnis bei der Kath. Kirchengemeinde [**Name der erlöschenden Kirchengemeinde**]
hier: Neupfarrung zur Kath. Kirchengemeinde [**Name der aufnehmenden Kirchengemeinde**]


[**Anrede und Name der/des Mitarbeitenden**],  

wie Ihnen sicherlich bekannt ist, wird aus den bisherigen Kath. Kirchengemeinden [**Namen der erlöschenden Kirchengemeinden**] zum 01.01.[**Jahr der Rückpfarrung**] die neue Kath. Kirchengemeinde [**Name der neuen Kirchengemeinde**].

Durch diese Veränderung tritt keine rechtliche Unterbrechung Ihres Arbeitsverhältnisses ein. Alle bisher erworbenen Rechte bleiben Ihnen erhalten, d. h. Arbeitsverträge mit allen tarifrechtlichen Ansprüchen bleiben unverändert bestehen. Beschäftigungs-, Dienst- und Jubiläumszeiten, Kündigungsfristen bzw. Erreichen der Unkündbarkeit werden durch den Übergang nicht berührt.

[**falls zutreffend**]Neuer Dienstvorgesetzter ist für Sie ab [**Termin der Übernahme**] Pfarrer [**Name des Pfarrers**].

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


Mit freundlichem Gruß

i.A.
[**Name Sachbearbeiter/in Gemeindeverband**]

Rückpfarrung

Beschäftigungsverhältnis bei der Kath. Kirchengemeinde [**Name der erlöschenden Kirchengemeinde**]
hier: Rückpfarrung zur Kath. Kirchengemeinde [**Name der aufnehmenden Kirchengemeinde**]


[**Anrede und Name der/des Mitarbeitenden**],  

wie Ihnen sicherlich bekannt ist, werden die Kath. Kirchengemeinden [**Namen der erlöschenden Kirchengemeinden**] zum 01.01.[**Jahr der Rückpfarrung**] in die Kath. Kirchengemeinde [**Name der aufnehmenden Kirchengemeinde**] rückgepfarrt.

Durch diese Veränderung tritt keine rechtliche Unterbrechung Ihres Arbeitsverhältnisses ein. Alle bisher erworbenen Rechte bleiben Ihnen erhalten, d. h. Arbeitsverträge mit allen tarifrechtlichen Ansprüchen bleiben unverändert bestehen. Beschäftigungs-, Dienst- und Jubiläumszeiten, Kündigungsfristen bzw. Erreichen der Unkündbarkeit werden durch den Übergang nicht berührt.

[**falls zutreffend**]Neuer Dienstvorgesetzter ist für Sie ab [**Termin der Übernahme**] Pfarrer [**Name des Pfarrers**].

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


Mit freundlichem Gruß

i.A.
[**Name Sachbearbeiter/in Gemeindeverband**]

Einpfarrung

Beschäftigungsverhältnis bei der Kath. Kirchengemeinde [**Name der erlöschenden Kirchengemeinde**]
hier: Einpfarrung zur Kath. Kirchengemeinde [**Name der aufnehmenden Kirchengemeinde**]


[**Anrede und Name der/des Mitarbeitenden**],  

wie Ihnen sicherlich bekannt ist, werden die Kath. Kirchengemeinden [**Namen der erlöschenden Kirchengemeinden**] zum 01.01.[**Jahr der Rückpfarrung**] in die Kath. Kirchengemeinde [**Name der aufnehmenden Kirchengemeinde**] eingepfarrt.

Durch diese Veränderung tritt keine rechtliche Unterbrechung Ihres Arbeitsverhältnisses ein. Alle bisher erworbenen Rechte bleiben Ihnen erhalten, d. h. Arbeitsverträge mit allen tarifrechtlichen Ansprüchen bleiben unverändert bestehen. Beschäftigungs-, Dienst- und Jubiläumszeiten, Kündigungsfristen bzw. Erreichen der Unkündbarkeit werden durch den Übergang nicht berührt.

[**falls zutreffend**]Neuer Dienstvorgesetzter ist für Sie ab [**Termin der Übernahme**] Pfarrer [**Name des Pfarrers**].

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


Mit freundlichem Gruß

i.A.
[**Name Sachbearbeiter/in Gemeindeverband**]

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Neupfarrung, Rückpfarrung, Einpfarrung
Ihre Ansprechpartner zum Thema sind: Dienstleistungsverwaltung (Gemeindeverband)
Dieser Eintrag wurde am 04.06.2019 von Nadine Küpke bearbeitet.