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Häu­fig ge­fragt

Ant­wort von: Mar­kus Blö­cher, Fach­be­reichs­lei­tung Per­so­nal Ge­mein­de­ver­band, 02.04.2020

Es be­steht jetzt die Mög­lich­keit, Auf­ga­ben zu er­le­di­gen, für die sonst die Zeit fehlt, bei­spiels­wei­se Schrän­ke sich­ten, Dach­bö­den auf­räu­men, Fens­ter und Kir­che put­zen. Oder es kön­nen Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen in an­de­ren Be­rei­chen un­ter­stützt wer­den. Der Dienst­ge­ber kann im Rah­men sei­nes Di­rek­ti­ons­rechts grund­sätz­lich ver­lan­gen, dass die Be­schäf­tig­ten auch gleich­wer­ti­ge Ar­bei­ten über­neh­men. Es ist auch eine Ge­le­gen­heit, Zeit­gut­ha­ben ab­zu­bau­en. Auch Ur­laub und un­be­zahl­ter Ur­laub kön­nen ge­nom­men wor­den.
Der Kir­chen­vor­stand oder die Ver­wal­tungs­lei­tung kann eine Frei­stel­lung be­schlie­ßen, ggf. unter Ein­be­zie­hung der Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tung. Es emp­fiehlt sich die Fort­zah­lung der Ver­gü­tung. Wurde kein fes­ter Be­schäf­ti­gungs­um­fang ver­ein­bart, kann die Zah­lung er­fol­gen in Höhe eines Durch­schnitts­ein­kom­mens, er­rech­net aus den letz­ten 12 Mo­na­ten. Dies kann nur auf An­ord­nung durch den Kir­chen­vor­stand oder der Ver­wal­tungs­lei­tung er­fol­gen. Die Frei­stel­lung kann form­los und münd­lich über­mit­telt wer­den. Es soll­te je­doch min­des­tens eine Do­ku­men­ta­ti­on der aus­ge­spro­che­nen Frei­stel­lun­gen er­fol­gen.

Bei Rück­fra­gen zu Ein­zel­fäl­len wen­den Sie sich an Ihren je­wei­li­gen Ge­mein­de­ver­band oder Ihren ADM/VL.

 

Diese Texte sind eine all­ge­mei­ne Erst­in­for­ma­ti­on ohne den An­spruch auf Voll­stän­dig­keit und Gül­tig­keit für kon­kre­te Ein­zel­fäl­le. Trotz gründ­li­cher Prü­fung und Re­cher­che kann für die In­hal­te keine Haf­tung über­nom­men wer­den. Im Zwei­fel wird eine Rück­spra­che mit den zu­stän­di­gen Fach­ab­tei­lun­gen des Erz­bi­schöf­li­chen Ge­ne­ral­vi­ka­ria­tes emp­foh­len.
Die­ser Ein­trag wurde am 26.05.2020 von Re­fe­rat Pas­to­rAd­min be­ar­bei­tet.