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Glockensachverständige

powell\'sPoint / Shutterstock.com Seit über vierzig Jahren sind wir ab 1977 in der Beratung von Glockenprojekten im Erzbistum Paderborn tätig, und zwar zunächst als Glockensachverständige und ehrenamtliche Mitarbeiter von Prof. Dr. Karl Josef Schmitz. Nach einer Zusatzausbildung und der Abschlussprüfung durch den Beratungsausschuss für das Deutsche Glockenwesen im Jahre 1989 wurden wir 1990 zu Beauftragten für das Glockenwesen im Erzbistum Paderborn ernannt.

Gern beraten wir Sie in den folgenden Themen:

Sie wollen, dass Ihre Glocken sicher und ohne Störung läuten?!

Unsere Aufgabe:

1.) Beratung zur Instandsetzung eines vorhandenen Geläutes zum Erhalt einer dauerhaften Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit

Glockengeläute sind vor allem liturgische Musikinstrumente der Pfarreien in deren Kirchen oder Kapellen. Sie sind aber unabhängig davon auch technische Systeme, bei deren Betrieb große Kräfte entstehen, die sich auf die entsprechenden Bauwerke – vor allem die Kirchtürme oder Dachreiter – auswirken.

Wenn daher Störungen gleich welcher Art auftreten, muss eine solche Anlage kontrolliert werden, um die jeweiligen Ursachen zu ermitteln und Möglichkeiten zur Behebung zu erarbeiten. Hierzu vereinbaren wir mit Ihnen einen Ortstermin und erstellen das entsprechende Gutachten, auf dessen Grundlage die notwendigen Instandsetzungen erfolgen können.

Sie wollen, dass Ihr Geläute dauerhaft in gutem Zustand bleibt?!

Unsere Aufgabe:

2.) Beratung zum Abschluss eines Wartungsvertrages, möglichst für den gesamten Pastoralen Raum

Um ein Geläute dauerhaft funktionsfähig und betriebssicher zu erhalten, unnötige bauliche Schäden zu vermeiden und gegebenenfalls auch die Erfordernisse der Denkmalpflege zu erfüllen, ist die regelmäßige jährliche Wartung jedes Geläutes (d. h. der Glocken, der läutetechnischen Anlage und – soweit vorhanden – des mechanischen Uhrwerkes) notwendig.

Diese Wartungen dürfen nur durch Fachfirmen ausgeführt werden. Rechtliche Grundlage dafür sind die Wartungsverträge mit diesen Firmen, soweit sie von den Glockensachverständigen geprüft und genehmigt wurden, und die vom Erzbistum Paderborn vorgegebenen genau beschriebenen Anforderungen. Die Abrechnung der Wartungsarbeiten erfolgt über die entsprechenden Mittel der Haushaltpläne.

Bei der Ausschreibung und Vergabe dieser Wartungsarbeiten werden wir tätig, indem wir zunächst alle infrage kommenden Anlagen kontrollieren und bei eventuell vorhandenen Schäden oder Mängeln deren Behebung durch eine Fachfirma begleiten sowie zugleich die differenzierten Leistungen für die Wartungsverträge ausschreiben. Anschließend erfolgt die Vergabe an den Mindestbietenden.

Durch gezielte Nachprüfungen kontrollieren wir außerdem die den Kirchengemeinden in Rechnung gestellten Wartungsarbeiten.

Im Rahmen der Errichtung der Pastoralen Räume ist es sehr vorteilhaft, gemeinsame Wartungsverträge für die Geläute aller dortigen Kirchen und Kapellen abzuschließen, und zwar aus organisatorischen (= nur ein Ansprechpartner für den Pfarrer und die Kirchenvorstände) und aus finanziellen Gründen (= erheblich reduzierte Kosten im Vergleich zu einzeln abgeschlossenen Wartungsverträgen). Das Verfahren ist dem vorgenannten vergleichbar.

Sie erhalten unaufgefordert oder nach Wartungsarbeiten Angebote für Instandsetzungsarbeiten an Ihrem Geläute, können aber nicht beurteilen, ob diese tatsächlich notwendig sind?!

Unsere Aufgabe:

3.) Überprüfung der angebotenen Arbeiten vor Ort und anschließende Beurteilung ihrer Notwendigkeit

Bei Wartungsarbeiten oder sonstigen Terminen können tatsächlich vorhandene oder auch vermeintliche Mängel und Schäden am Geläute entdeckt werden. Fachfirmen oder andere Unternehmen bieten dann häufiger unaufgefordert deren Behebung an.

In der Regel ist es immer sinnvoll und für die Finanzen einer Kirchengemeinde vorteilhaft, solche Angebote überprüfen und die Glockensachverständigen beurteilen zu lassen, denn sie können zutreffend sein (oder auch nicht). Außerdem bieten sich manchmal auch kostengünstigere Lösungen als die angebotenen an.

Sie planen eine Renovierungsmaßnahme an (einer) Ihrer Kirchen(n) – vielleicht sogar „von der Kirchturmspitze bis in den Heizungskeller“ und möchten hierzu alle notwendigen Gewerke erfassen?

Unsere Aufgabe:

4.) Überprüfung des vorhandenen Geläutes und – falls vorhanden – des Uhrwerkes und eine detaillierte Auflistung aller notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen sowie – auf Wunsch – auch deren Ausschreibung und Mithilfe bei der Vergabe.

Weil wir inzwischen etwa die Hälfte der Geläute im Erzbistum Paderborn inventarisiert haben, geschieht die vorgenannte Überprüfung entweder auf der Grundlage der vorhandenen Berichte oder nach einem entsprechenden Ortstermin. Erfasst werden alle vorhandenen Glocken, der Glockenstuhl und die läutetechnische Anlage.

Falls die Restaurierung eines denkmalgeschützten Bestandes ansteht, wird diese durch uns mit den Verantwortlichen der LWL-Denkmalpflege abgestimmt.

Ihr Kirchturm zeigt Risse, das Turmkreuz „wackelt“ oder es sind ungewöhnliche Geräusche beim Anläuten der Glocken oder während des Läutens wahrnehmbar?

Unsere Aufgabe:

5.) Wir ermitteln bei einem Ortstermin, ob die o. g. Beobachtungen auf das Läuten der Glocken zurückzuführen sind und helfen im Bedarfsfall bei der Vorbereitung einer Schwingungsmessung des Gebäudes.

Falls Sie die o. g. Beispiele an Ihrem Kirchturm beobachten können, sollte zunächst vorsichtshalber auf jedes weitere Läuten verzichtet werden, bis die Ursachen geklärt sind.

Sie möchten eine oder mehrere neue Glocke(n) anschaffen?

Unsere Aufgabe:

6.) Wir beraten Sie in allen musikalischen, gusstechnischen und gestalterischen Fragen, stellen die entsprechenden Ausschreibungen zur Verfügung, empfehlen die Vergabe des Auftrags und nehmen die Werk- und Turmabnahmeprüfung vor.

Für die Neuanschaffung einer oder mehrerer Glocke(n) oder eines ganz neuen Geläutes kann es unterschiedliche Gründe geben. Manchmal fehlt in einem vorhandenen Bestand noch eine – meist die größte – Glocke, und es hat sich durch einen Stifter oder anderweitig die Möglichkeit ihres Zugusses ergeben.

Obwohl seit dem Ende der Weltkriege schon ein Jahrhundert oder zumindest über sieben Jahrzehnte vergangen sind, läuten in manchen Kirchen unseres Erzbistums Paderborn immer noch Notgeläute aus den Nachkriegszeiten, die aufgrund der Glockenqualität oder gravierender technischer Mängel ausgetauscht werden (müssen). Auch hier werden wir gern beratend tätig.

Sie möchten eine beschädigte oder vielleicht schon lange gesprungene Denkmalglocke restaurieren oder eine irgendwo wiedergefundene Glocke in Betrieb nehmen?

Unsere Aufgabe:

7.) Wir beraten Sie, ob eine solche Restaurierung oder Inbetriebnahme möglich und sinnvoll ist.

Häufiger stehen auf Kirchplätzen oder in Museen beschädigte oder gesprungene Glocken, die zur Zeit des Schadens (noch) nicht zu restaurieren waren. Weil sich hier die technischen Möglichkeiten erheblich verbessert haben, klären wir mit Ihnen, ob eine Restaurierung und Wiederinbetriebnahme Ihrer Denkmalglocke möglich und sinnvoll ist.

Gleiches gilt für ungenutzte Glocken, die irgendwo in Kellern, auf Kirchtürmen oder Dachböden wiedergefunden wurden – was immer wieder einmal vorkommt!

Sie haben den Eindruck, Ihr Geläut klingt nicht oder einzelne Glocken „scheppern“?

Unsere Aufgabe:

8.) Wir überprüfen, ob und wie eine musikalische Verbesserung möglich ist.

Für musikalische Mängel einzelner Glocken oder ganzer Geläute kann es verschiedene Ursachen geben: Entweder weisen die Einzelglocken selbst Klangfehler auf, die durch ein Nachstimmen zu korrigieren sind oder die gesamte Melodie eines Geläutes ist „verzogen“ und muss verbessert werden. Solche Nachstimmungen dürfen allerdings an Zinnbronzeglocken grundsätzlich nur erfolgen, wenn diese nach 1945 entstanden sind. Alle vorher gegossenen gelten aufgrund der hohen Verluste durch die Beschlagnahmen in den beiden Weltkriegen ohne Einschränkungen als musikalische Denkmäler und dürfen in keiner Weise verändert werden!

Manchmal sind die Ursachen der musikalischen Mängel auch falsch dimensionierte Klöppel oder eine schlechte Intonation. Auch hier geben wir Hinweis für Verbesserungsmöglichkeiten.

Ihre Kirchturmuhr geht immer wieder falsch! Was ist zu tun?

Unsere Aufgabe:

9.) Bei einem Ortstermin stellen wir fest, welche Ursachen die o. g. Ungenauigkeiten haben.

Falls ein mechanisches Uhrwerk vorhanden ist, kann dieses auf der Grundlage der heutigen technischen Möglichkeiten durch eine so genannte „Pendelsynchronisation“ so umgerüstet werden, dass es ohne einen Eingriff in die Technik und den Betrieb zukünftig genau geht.

Häufig wird von den Herstellern von elektronischen Uhrwerken einfach dazu geraten, ein mechanisches Uhrwerk still zu legen und es durch ein elektronisches zu ersetzen. Das führt dann zum Verlust oder zumindest zu einer „schleichenden Vernichtung“ dieser technischen Denkmäler und ist aufgrund der vorgenannten neuen Instandsetzungstechnik auch gar nicht mehr erforderlich.

Im Erzbistum Paderborn wird daher zunächst immer die Möglichkeit eines Erhalts der vorhandenen Uhrwerke geprüft, empfohlen und aus Kirchensteuermitteln gefördert.

Nachbarn Ihrer Kirche beklagen sich über das Läuten der Glocken und drohen sogar mit einer Klage?

Unsere Aufgabe:

10.) Klärung der Berechtigung dieser Beschwerde und gegebenenfalls Beratung zur Minderung der Schallabstrahlung des Geläutes

Beschwerden aus der Nachbarschaft über das Glockenläuten kommen immer wieder vor. Sie können durchaus begründet sein, wenn die Glocken objektiv zu laut sind oder viel zu lange geläutet werden. Manchmal allerdings handelt es sich auch um eine grundsätzliche Abneigung gegen Äußerungen des kirchlichen Lebens, für die dann das Läuten lediglich als Vorwand gilt.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang vor allem, dass das Glockenläuten als Ausdruck der Religionsausübung durch höchstrichterliche Urteile in Deutschland grundrechtlich gesichert ist, allerdings mit der Einschränkung, dass auch dieses liturgische Läuten mit den Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes übereinstimmen muss.

Daher gilt es zunächst durch die Messung der Schallabstrahlung zu klären, ob das Geläut tatsächlich objektiv zu laut ist oder nicht. Falls dies zutrifft, schlagen wir Möglichkeiten zur Reduzierung vor, die oft zugleich einen besseren Witterungsschutz in Glockenstuben und Dachreitern bieten und Brutmöglichkeiten für Eulen, Turmfalken u. ä. berücksichtigen.

Ihre Küsterin oder Ihr Küster läutet immer alle Glocken, und das sehr lange und ausgiebig?

Unsere Aufgabe:

11.) Vorschlag für eine liturgische Läuteordnung

Zunächst:
Falls das wirklich so sein sollte, hat die Kirchengemeinde Glück, dass es noch nicht zu Beschwerden aus der Nachbarschaft gekommen ist (siehe oben Punkt 10).

Ein Geläut ist ein liturgisches Musikinstrument, das auch differenziert als solches eingesetzt werden muss. Durch die Anzahl der läutenden Glocken und die Läutedauer kann ausgedrückt werden, welche Kirchenjahreszeit gefeiert wird und welchen Charakter ein Gottesdienst hat.

Gern erarbeiten wir eine solche liturgische Läuteordnung, die selbstverständlich historische Läutebräuche (falls vorhanden) oder örtliche Gewohnheiten berücksichtigt.

Außerdem ist in Fragen des Glockenläutens immer eine gute Informations- und Öffentlichkeitsarbeit hilfreich. Hierzu stellen wir gern Material (z. B. demnächst eine sich derzeit noch in Vorbereitung befindliche Informationsbroschüre zum Sinn des Glockenläutens) zur Verfügung.

Sie planen eine Veröffentlichung zur Geschichte Ihrer Kirche oder wollen hierzu Informationen auf die Homepage Ihrer Kirchengemeinde ins Internet setzen, vielleicht sogar mit Tonaufnahmen oder einem Video Ihrer Glocken?

Unsere Aufgabe:

12.) Wir stellen Ihnen entsprechende Materialien zur Verfügung und helfen bei der Erarbeitung.

Die historische Erforschung von Geläuten ist ein wichtiger Bereich unserer Tätigkeit. Gern unterstützen wir Sie daher in den o. g. Anliegen. Das gilt auch für geplante Tonaufnahme und deren Veröffentlichung.

Derzeit erleben wir einschneidende Veränderungen im Bestattungswesen, auch in katholischen Kirchengemeinden und auf deren Friedhöfen. Die Anzahl der Beerdigungen mit einer vorherigen hl. Messe geht zurück. Oft findet die Trauerfeier direkt auf dem Friedhof statt, wo man dann eine eigene kleine Glocke benötigt, damit die Beerdigung nicht „sang- und klanglos“ erfolgen muss.

Unsere Aufgabe:

13.) Wir beraten Sie beim Vorhaben, für Ihren Friedhof eine eigene Glocke anzuschaffen.

Dies kann dadurch geschehen, dass diese Glocke neu gegossen wird. Alternativ kann es aber auch möglich sein, hierzu eine gebrauchte Glocke auf dem „Glocken-Zweit-Markt“ – der (leider) immer größer wird – zu suchen.

In der vorausgehenden Auflistung ist Ihr Problem leider gar nicht benannt!

Unsere Aufgabe:

14.) Ihnen trotzdem weiterzuhelfen!

Darum melden Sie sich bitte bei uns und teilen uns Ihre Fragestellung mit!

 

Kontakt:

Domkapitular Dr. Gerhard Best
Hedwig-Dransfeld-Straße 19, 59457 Werl
Mobil 0 171 – 368 43 94
E-Mail:

Einsatzgebiet:
Dekanat Dortmund
Dekanat Emschertal
Dekanat Hagen-Witten
Dekanat Märkisches Sauerland
Dekanat Unna
Dekanat Rietberg-Wiedenbrück
Dekanat Siegen

Dipl.-Theologe Theo Halekotte
Krämergasse 2, 59457 Werl
Tel: 02922 - 3323
E-Mail:


Einsatzgebiet:

Dekanat Hellweg
Dekanat Hochsauerland-Mitte
Dekanat Hochsauerland-Ost
Dekanat Hochsauerland-West
Dekanat Lippstadt-Rüthen
Dekanat Südsauerland
Dekanat Waldeck

Pastor Martin Hufelschulte
Roncalliplatz 1, 33100 Paderborn (Neuenbeken)
Tel.: 0 52 52 – 935 97 55
Mobil 0172 – 255 35 37

Einsatzgebiet:

Dekanat Paderborn
Dekanat Bielefeld-Lippe
Dekanat Büren-Delbrück
Dekanat Herford-Minden
Dekanat Höxter

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Baumaßnahme, Glocke
Ihre Ansprechpartner zum Thema sind: Glockensachverständige/-r (Erzbistum Paderborn)
Dieser Eintrag wurde am 20.12.2024 von Kathrin Greskötter bearbeitet.

Ansprechpersonen

Gerhard Best

Glockensachverständige/-r (Erzbistum Paderborn)
0 171 – 368 43 94

Zuständig für:

Dekanat Dortmund, Dekanat Emschertal, Dekanat Hagen-Witten, Dekanat Märkisches Sauerland, Dekanat Rietberg-Wiedenbrück, Dekanat Siegen, Dekanat Unna

Theo Halekotte

Glockensachverständige/-r (Erzbistum Paderborn)
02922 - 3323

Zuständig für:

Dekanat Hellweg, Dekanat Hochsauerland-Mitte, Dekanat Hochsauerland-Ost, Dekanat Hochsauerland-West, Dekanat Lippstadt-Rüthen, Dekanat Südsauerland, Dekanat Waldeck

Pastor Martin Hufelschulte

Glockensachverständige/-r (Erzbistum Paderborn)
0 52 52 – 935 97 55

Zuständig für:

Dekanat Bielefeld-Lippe, Dekanat Büren-Delbrück, Dekanat Herford-Minden, Dekanat Höxter, Dekanat Paderborn