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Kassenbuch prüfen

Grundsätzlich gelten für die Führung des Kassenbuchs die gleichen Grundsätz wie für eine Buchführung: Eintragungen ins Kassenbuch müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden.
Ein Kassenbuch dokumentiert zu jedem Geschäftsvorfall folgende Informationen:
Datum des Geschäftsvorfalls
fortlaufende Nummer (Belegnummer)
Buchungstext
Betrag und Währung der Einnahme oder Ausgabe
aktuellen Konten-/Kassenstand (Saldo).
Die Führung des Kassenbuchs ist vom Pfarrer, bzw. von der von ihm beauftragten Person in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich zu kontrollieren.

Pfarrsekretär/in mit Schwerpunkt Buchhaltung

Kassenbuch zur Prüfung vorlegen

ADM/VLPfarrer

Kassenbuch prüfen

Geprüft wird, ob alle Buchungen korrekt vorgenommen wurden, ob alle Belege abgeheftet sind, ob der Saldo korrekt ermittelt wurde und mit dem Kontenstand übereinstimmt. Hier finden sie ein Formular zur Kassenprüfung

ADM/VLPfarrer

Kostenstellenauswertung prüfen

Sind die Kosten den richtigen Kostenstellen zugeordnet?
Ist die Berechnung richtig?

ADM/VLPfarrer

Prüfbericht schreiben

ADM/VLPfarrer

Mitteilung über Prüfung oder Prüfbericht an Pfarrer geben

mündlich oder schriftlich. Das folgende Dokument dient Ihnen als Hilfestellung zur Erstellung des Kassenberichts

PfarrerKirchenvorstand

Prüfbericht zur Kenntnis nehmen

Pfarrer

Kassenbuch siegeln und unterschreiben

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Buchhaltung, Kassenbuch
Zielgruppen des Themas sind: Kirchenvorstand, Leiter des Pastoralen Raumes, Büro - PfarrsekretariatBuchhaltung
Dieser Eintrag wurde am 16.12.2021 von Kathrin Greskötter bearbeitet.