Steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe
... Wohnraum überlassen, greift die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. 1 UStG.
Sofern daneben weitere Dienstleistungen erbracht werden, ist zu prüfen, ob diese als Nebenleistung...