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Pastoralverbünde zusammenführen

Ein Pastoraler Raum entsteht häufig aus mehreren Pastoralverbünden, die einem Pfarrer als Leiter unterstellt werden. Die Ernennung des Leiters ergeht durch den Erzbischof. Die rechtliche Ausgestaltung des Pastoralen Raumes ist dann Aufgabe des Leiters und der örtlichen Gremien. Unabhängig von der Frage, ob die örtliche Pfarreistruktur verändert werden sollte (siehe: Neupfarrung bzw. Ein- oder Rückpfarrung) , erleichtert es die Zusammenarbeit im Pastoralen Raum, wenn bestehende Pastoralverbünde zusammengeführt werden. Dieser Schritt ist jederzeit auf Antrag des Pfarrers und der Gremien möglich. Das Diözesangesetz zur territorialen Fortschreibung der Pastoralen Räume nennt das Jahr, zum dem der Zusammenschluss jeweils zu vollziehen ist.

PfarrerPastoralverbundsratKirchenvorstandPfarrgemeinderat

Information in die Gremien im Pastoralen Raum geben

Eine eigene Sitzung ist dazu nicht notwendig.

Pfarrer

Anfrage aus dem Erzbischöflichen Generalvikariat (EGV) nach geplantem Termin des Zusammenschlusses entgegen nehmen

Geht bis zum geplanten Jahr kein Wunsch nach Zusammenführung im EGV ein, erfolgt eine Nachfrage durch die Leitung der HA Pastorale Dienste.
Das geplante Jahre ist veröffentlicht im Diözesangesetz zur territorialen Fortschreibung der pastoralen Räume im Erzbistum Paderborn (2. Zirkumskriptionsgesetz) (siehe KA 2010, Nr. 1)

PfarrerPastoralverbundsratPfarrgemeinderat

Gewünschten Termin für den Zusammenschluss vereinbaren

Das Errichtungsverfahren durch das Erzbischöfliche Generalvikariat dauert in der Regel sechs Wochen ab Mitteilung des Errichtungswunsches.

PfarrerPastoralverbundsratPfarrgemeinderat

Namen für den gemeinsamen Pastoralverbund vereinbaren

siehe Hinweise zur Benennung der Pastoralen Räume
Der Name kann ein vorläufiger sein, der dem gemeinsamen Prozess der Pastoralvereinbarung nicht vorweggreift. Im Rahmen der Erarbeitung der Pastoralvereinbarung kann sich der Pastorale Raum sowohl eine andere Pfarreistruktur als auch einen anderen Namen geben.

PfarrerErzbischöfliches Generalvikariat

Übergangsregelung bei Zusammenschluss von Pastoralverbünden mit Gesamtpfarrgemeinderat und Pastoralverbundsrat/Pfarrgemeinderäten beraten

Beratung durch die HA Pastorale Dienste im EGV, Referat Rätearbeit

Pfarrer

Formlose Mitteilung an das Erzbischöfliche Generalvikariat (EGV) über den Wunsch zur Zusammenführung erstellen

Die Mitteilung formuliert den Wunsch zur Zusammenlegung und nennt die zur Zusammenlegung gewünschten Pastoralverbünde unter Bezug auf das Diözesangesetz zur territorialen Fortschreibung der pastoralen Räume im Erzbistum Paderborn (2. Zirkumskriptionsgesetz) (siehe KA 2010, Nr . 1).
Die Mitteilung nennt den gewünschten Termin.

Pfarrer

Mitteilung zum Versand geben

Entweder als E-Mail an: hapastoraledienste@erzbistum-paderborn.de oder als Brief an:Erzbischöfliches GeneralvikariatHA Pastorale DiensteDomplatz 333098 Paderborn

Pfarrer

Antwort des EGV abwarten

Pfarrer

Bestätigung über Beginn des Zusammenlegungsverfahrens mit Hinweisen über weitere Schritte entgegen nehmen

Das Schreiben hat als Anlagen das Formblatt „Erklärung zum Errichtungsverfahren des Pastoralen Raumes“  und den „Leitfaden zum Errichtungsverfahren“

Sekretariat des LeitersPfarrer

Erklärung zum Errichtungsverfahren vorbereiten

Die Erklärung ist vom Pfarrer sowie je Kirchengemeinde vom Pfarrgemeinderatsvorsitzenden und vom 1. Stellvertretenden Vorsitzendes des Kirchenvorstands zu unterschreiben. Auszüge aus Sitzungsbüchern oder Protokollen sind der Erklärung nicht beizufügen.

Pfarrer

Erklärung unterzeichnen

Pfarrer

Erklärung mit dem Pfarrsiegel der Pfarrei am Sitz des Leiters siegeln

Pfarrer

Erklärung zum Versand geben

Pfarrer

Antwort des EGV abwarten

Das EGV prüft die Erklärung nach Eingang auf Vollständigkeit, holt die Quittierung des Dekanat zum Errichtungsverfahren ein, erstellt ein Dekret, das nach Unterzeichnung durch den Erzbischof im Kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht wird.

Pfarrer

Dekret des Erzbischofs über die Errichtung des Pastoralen Raumes als Pastoralverbund entgegen nehmen

Pfarrer

Angaben im Dekret prüfen

PfarrerKirchenvorstandPfarrgemeinderat

Gremien- und Gemeindemitglieder informieren

Die Errichtung des Pastoralverbundes kann als Startpunkt für den Pastoralen Planungsprozess genutzt werden.
Ideen für eine Errichtungsfeier
Hilfen für die Pressearbeit.

PfarrerADM/VL

Neues Corporate Design für Einrichtungen und Veröffentlichungen entwickeln lassen

Ist der neue Pastoralverbunds nur ein Übergang auf dem Weg zur Pastoralvereinbarung, wird vermutlich mit geringem Aufwand eine bestehende Gestaltungslinie angepasst.
Hinweise zur Neugestaltung in Kapitel 1.5 im Leitfaden für ein Rahmenkonzept Öffentlichkeitsarbeit im Pastoralen Raum.
Hinweise zur Beschilderung von Büros und Gebäuden in den Empfehlungen für die Ausstattung des Büros am Sitz des Leiters.

BüroteamADM/VL

IT anpassen

Briefbogen, Pfarrnachrichten, E-Mail-Adressen und -Signaturen, Homepage (siehe das Angebot des Erzbistums zur Einrichtung einer Homepage.
In der Regel ist es sinnvoll, diese Aufgabe einem Dienstleister zu übergeben.

Pfarrsekretär/in mit Schwerpunkt kirchliches MeldewesenADM/VLPfarrer

Verwaltung der Meldewesendaten im neuen Pastoralverbund gestalten

Im Anschluss an die Veröffentlichung des Dekretes werden die Zugriffsrechte durch die Abteilung IT im EGV angepasst.
Der neue Pastoralverbund erbt die je zwei kostenlosen Zugangsschlüssel (Token) aller bisherigen Pastoralverbünde.

PfarrerADM/VLKirchenvorstand

Finanzausschuss und Pastoralverbundsrat neu konstituieren

Bewährt hat sich häufig, den Finanzausschuss mit den Geschäftsführenden Vorsitzenden der Kirchenvorstände zu besetzen und als Gremium der gemeinsamen Vermögensverwaltung im Pastoralen Raum zu etablieren.
In der Regel tritt nach dem Zusammenschluss der Pastoralverbünde der Pastoralverbundsrat mit Vertretern aus allen (Gesamt-)Pfarrgemeinderäten zusammen. Andere Verfahrensweisen bedürfen gesonderter Regelungen, die mit dem Referat Rätearbeit abzustimmen sind.

GemeindeverbandADM/VL

Finanzausschuss-Etat neu Einrichten

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Pastoraler Raum, Pastoralverbund

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