Ein Pastoraler Raum entsteht häufig aus mehreren Pastoralverbünden, die einem Pfarrer als Leiter unterstellt werden. Die Ernennung des Leiters ergeht durch den Erzbischof. Die rechtliche Ausgestaltung des Pastoralen Raumes ist dann Aufgabe des Leiters und der örtlichen Gremien. Unabhängig von der Frage, ob die örtliche Pfarreistruktur verändert werden sollte (siehe: Neupfarrung bzw. Ein- oder Rückpfarrung), erleichtert es die Zusammenarbeit im Pastoralen Raum, wenn bestehende Pastoralverbünde zusammengeführt werden. Dieser Schritt ist jederzeit auf Antrag des Pfarrers und der Gremien möglich.