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Formblatt: Mietvertrag und Nutzungsordnung für Pfarrheimnutzung

Es ist zu beachten, dass kurzfristige Vermietungen von gemeindlichen Räumlichkeiten ggf. der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind. U.a. ist hierbei der Umfang dieser Fremdvermietungen sowie das Spektrum der ggf. zusätzlich zur Raumvermietung angebotenen Leistungen maßgebend.

Ob die vereinbarten Entgelte bei kurzfristigen Raumvermietungen für private Veranstaltungen und Feiern umsatzsteuerpflichtig sind, entscheidet sich nach dem Umfang der vereinbarten Leistungen.

  • Steuerfrei bleiben die Vermietung der Räumlichkeiten samt auf Dauer eingebauter Betriebsvorrichtungen (z. B. Küche, Schanktheke) sowie die Bereitstellung von Tischen und Stühlen, die Be- und Entstuhlung, die Reinigung, Betriebskosten und der Hausmeistereinsatz.
  • Sofern weitergehende Leistungen im Rahmen der Vermietung vereinbart werden (z. B. Überlassung von Geschirr, Beamer, mobile Lautsprecheranlage), sind die hiermit zusammenhängenden Einnahmen steuerpflichtig.

Hinweis: Aufgrund aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes bzw. des Europäischen Gerichtshofes bleibt nunmehr auch die Vermietung von auf Dauer eingebauten Betriebsvorrichtungen steuerfrei, wenn es sich bei der Vermietung um eine Nebenleistung zur Raumvermietung handelt. Dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung kommt Vorrang vor einem etwaigen Aufteilungsgebot zu.

Der Verband der Diözesen Deutschlands (kurz: VDD) wird die geänderte Rechtsauffassung noch im Detail aufgreifen und maßgebende Abgrenzungsfragen zur Einheitlichkeit von Vermietungsleistungen, im Gegensatz zu umsatzsteuerlich getrennt zu beurteilende Einzelleistungen, klären.

Es ist davon auszugehen, dass das vom VDD entwickelte Vertragsmuster angepasst wird. Vorübergehend sind daher hier zum Download weiter diese Fassung verfügbar:

Die Neufassung des „Mustervertrages für Vermietung/Nutzungsüberlassung von kirchengemeindlichen Räumen“ nebst Merkblatt wird anschließend wieder über das Verwaltungshandbuch veröffentlicht.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Vermietung - Pfarrheim, Vermietung - Vertrag, Hausordnung, Mietvertrag

Ansprechpersonen

Heide Mohr

Ansprechperson Grundsatzfragen Friedhofsrecht/Fiedhofssatzung (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Erbangelegenheiten (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Vereinsrecht (Erzbischöfliches Generalvikariat)
05251 125-1295

Annette Koch

Ansprechperson Grundsatzfragen Inkasso und Leihverträge (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Gema und Urheberrecht (Erzbischöfliches Generalvikariat)
05251 125 1210

Angela Kühle

Ansprechperson Grundsatzfragen Zivilrecht (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Vertragsgestaltung (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Urheberrecht (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Steuern (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Spenden (Erzbischöfliches Generalvikariat)
05251 125 1209