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Warum flie­ßen auch Schlüs­sel­zu­wei­sun­gen an die Pas­to­ral­ver­bün­de?

■ Ant­wort von: Rai­mund Ei­le­b­recht (EGV, HA Fi­nan­zen), 14.09.2016

Mit der Bil­dung der Pas­to­ra­len Räume sind viel­fäl­ti­ge Ko­ope­ra­tio­nen zwi­schen den dor­ti­gen Kir­chen­ge­mein­den ent­stan­den. Es wurde weit­hin er­kannt, dass ge­mein­sa­me Auf­ga­ben auch ge­mein­de­über­grei­fend ef­fi­zi­ent er­füllt wer­den kön­nen. Die pas­to­ra­le und ad­mi­nis­tra­ti­ve Zu­sam­men­ar­beit der Kir­chen­ge­mein­den, die sich nicht für einen Zu­sam­men­schluss ent­schei­den, ist sinn­voll und er­wünscht. Für die­sen Zweck wird ein Teil der Zu­wei­sun­gen auf die Ebene des Pas­to­ral­ver­bunds aus­ge­schüt­tet.
Die Be­wirt­schaf­tung ist Auf­ga­be des Fi­nanz­aus­schus­ses des Pas­to­ral­ver­bunds. Seine Auf­ga­be ist die Ko­or­di­na­ti­on der Kir­chen­vor­stands­be­schlüs­se zur De­fi­ni­ti­on der dort ab­zu­rech­nen­den Kos­ten und der Be­rech­nung der Ge­mein­de­an­tei­le. Soll­ten die Zu­schüs­se dort nicht in vol­ler Höhe über­grei­fend ver­wen­det wer­den, kann er auch eine Auf­tei­lung nach ent­spre­chen­dem Ver­tei­lungs­schlüs­sel an die Kir­chen­ge­mein­den be­schlie­ßen.

Die fol­gen­den Schlag­wor­te wur­den dem Ar­ti­kel zu­ge­wie­sen: Schlüs­sel­zu­wei­sung
Diese Texte sind eine all­ge­mei­ne Erst­in­for­ma­ti­on ohne den An­spruch auf Voll­stän­dig­keit und Gül­tig­keit für kon­kre­te Ein­zel­fäl­le. Trotz gründ­li­cher Prü­fung und Re­cher­che kann für die In­hal­te keine Haf­tung über­nom­men wer­den. Im Zwei­fel wird eine Rück­spra­che mit den zu­stän­di­gen Fach­ab­tei­lun­gen des Erz­bi­schöf­li­chen Ge­ne­ral­vi­ka­ria­tes emp­foh­len.
Ihre An­sprech­part­ner zum Thema sind: Ab­tei­lung Kir­chen­ge­mein­den, Kitas Lei­tung (Erz­bi­schöf­li­ches Ge­ne­ral­vi­ka­ri­at)
Die­ser Ein­trag wurde am 15.09.2016 von Na­di­ne Küpke be­ar­bei­tet.

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