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Warum fließen auch Schlüsselzuweisungen an die Pastoralverbünde?

■ Antwort von: Raimund Eilebrecht (EGV, HA Finanzen), 14.09.2016

Mit der Bildung der Pastoralen Räume sind vielfältige Kooperationen zwischen den dortigen Kirchengemeinden entstanden. Es wurde weithin erkannt, dass gemeinsame Aufgaben auch gemeindeübergreifend effizient erfüllt werden können. Die pastorale und administrative Zusammenarbeit der Kirchengemeinden, die sich nicht für einen Zusammenschluss entscheiden, ist sinnvoll und erwünscht. Für diesen Zweck wird ein Teil der Zuweisungen auf die Ebene des Pastoralverbunds ausgeschüttet.
Die Bewirtschaftung ist Aufgabe des Finanzausschusses des Pastoralverbunds. Seine Aufgabe ist die Koordination der Kirchenvorstandsbeschlüsse zur Definition der dort abzurechnenden Kosten und der Berechnung der Gemeindeanteile. Sollten die Zuschüsse dort nicht in voller Höhe übergreifend verwendet werden, kann er auch eine Aufteilung nach entsprechendem Verteilungsschlüssel an die Kirchengemeinden beschließen.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Schlüsselzuweisung
Diese Texte sind eine allgemeine Erstinformation ohne den Anspruch auf Vollständigkeit und Gültigkeit für konkrete Einzelfälle. Trotz gründlicher Prüfung und Recherche kann für die Inhalte keine Haftung übernommen werden. Im Zweifel wird eine Rücksprache mit den zuständigen Fachabteilungen des Erzbischöflichen Generalvikariates empfohlen.
Ihre Ansprechpartner zum Thema sind: Abteilung Kirchengemeinden, Kitas Leitung (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Dieser Eintrag wurde am 15.09.2016 von Nadine Küpke bearbeitet.

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