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Statut für die pastoralen Gremien und Engagementformen

Diözesangesetz vom 18. Dezember 2024, in: Kirchliches Amtsblatt für die Erzdiözese Paderborn.
167. Jahrgang, Stück 12.

Statut für die pastoralen Gremien und
Engagementformen


Am 3. Dezember 2024 hat Erzbischof Udo Markus Bentz die neu verfassten Statuten für die pastoralen Gremien und Engagementformen in Kraft gesetzt.

Der direkte Link zum Amtsblatt.

 

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Pfarrgemeinderat - Arbeitsweise
Ihre Ansprechpartner zum Thema sind: Beratung Pastorale Gremien und Engagementformen (früher: Pfarrgemeinderäte). (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Dieser Eintrag wurde am 12.03.2025 von Achim Wirth bearbeitet.

Ansprechpersonen

Matthias Kolk

Beratung Pastorale Gremien und Engagementformen (früher: Pfarrgemeinderäte). (Erzbischöfliches Generalvikariat)
05251 125-1336

Achim Wirth

Beratung Pastorale Gremien und Engagementformen (früher: Pfarrgemeinderäte). (Erzbischöfliches Generalvikariat)
05251 125-1430