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Statut der Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Paderborn

Diözesangesetz vom 30.03.2013, in: Kirchliches Amtsblatt für die Erzdiözese Paderborn 2013, Stück 4, Nr. 58/ 2017, Stück 5, Nr. 65

Statut der Pfarrgemeinderäte


Am 1. April 2013 hat Erzbischof Hans-Josef Becker die neu verfassten Statuten für die Pfarrgemeinderäte in Kraft gesetzt. Zuletzt wurden die Statuten durch Erlass des Diözesangesetztes am 8.07.2021 verändert. Die Statuen Sie bilden den Rahmen für die Arbeit des Gremiums der pastoralen Mitverantwortung. Außerdem geben Sie eine Orientierung bei der Suche nach Aufgaben und Schwerpunkten, aber auch bei strittigen Fragen.

Das Statut in den Sie hier in den Kapiteln 15-17.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Pfarrgemeinderat - Arbeitsweise
Ihre Ansprechpartner zum Thema sind: Beratung Pfarrgemeinderäte (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Dieser Eintrag wurde am 26.07.2023 von Kathrin Greskötter bearbeitet.

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