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Messstiftung abrechnen

Die Erträge einer Messstiftung werden der Stiftungsurkunde entsprechend für Messstipendien verwendet.

Pfarrsekretär/in

(Zins-)Erträge des Stiftungskapitals feststellen

durch Zinsgutschrift (u.U. Mieterträge), einmal pro Jahr

Pfarrsekretär/in

Ertrag des Stiftungskapitals überweisen/übertragen auf das Spenden- und Kollektenkonto

Falls für die Messstipendien ein eigenes Konto geführt wird, wird der Ertrag auf diese Konto gebucht.

Pfarrsekretär/in

Ertrag der Messstiftung und Überweisung in Stiftungsbuch eintragen

Pfarrsekretär/in

Ertrag der Messstiftung als Messstipendium vereinnahmen

Pfarrsekretär/in

Stiftungssumme und Zinsen an Gemeindeverband melden

Am Jahresende wird die Stiftungssumme mit den aufgelaufenen Zinsen an den Gemeindeverband gemeldet. Die Beträge werden dort in die Jahresrechnung übernommen.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Messstiftung
Ihre Ansprechpartner zum Thema sind: Abteilung Kirchengemeinden, Kitas Leitung (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Zielgruppen des Themas sind: Büro - Pfarrsekretariat
Dieser Eintrag wurde am 06.03.2020 von Nadine Küpke bearbeitet.

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