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Annahme einer Messstiftung bearbeiten

Messstiftungen werden errichtet, um aus dem Ertag der Stiftung (Pacht, Zinsen) Messstipendien zu finanzieren. Wenn einen größeren Betrag zur Verfügung steht (mindestens 500,00 €) und über einen längeren Zeitraum (höchstens 20 Jahre) Messsintentionen erwünscht sind, ist es sinnvoll, dies in Form einer Messstiftung zu regeln. Dabei ist zu beachten, dass Messstiftungen vom Erzbischöflichen Generalvikariat gehemigt werden müssen. Durch die Genehmigung soll verhindert werden, dass u.U. unangemessene Verpflichtungen (z.B. bei einem Erbe) auf eine Kirchengemeinde zukommen.
Diese Arbeitsablaufbeschreibung stellt die Schritte dar, die erfolgen, nachdem mit dem Stifter die Vereinbarung getroffen worden ist, dass eine Messstiftung errichtet werden soll.

Pfarrer

KV-Beschluss über Annahme der Stiftung herbeiführen

Pfarrer

Stiftungsurkunde siegeln und unterschreiben

Pfarrsekretär/in

Auszug aus dem Sitzungsbuch erstellen, bzw. vom Protokollierenden entgegennehmen

Pfarrsekretär/in

Antrag auf Genehmigung erstellen

Pfarrsekretär/in

Antrag ausdrucken

Pfarrer

Antrag unterschreiben und siegeln

Pfarrsekretär/in

Antrag mit Stiftungsurkunden an den Gemeindeverband/ans EGV schicken

Der Antrag wird an den Gemeindeverband geschickt und von dort ans EGV weitergeleitet

Pfarrsekretär/in

Arbeitsunterbrechung

Pfarrsekretär/in

Stiftungsurkunden mit Genehmigung entgegennehmen

PfarrerPfarrsekretär/in

Stiftenden über Genehmigung informieren

PfarrerPfarrsekretär/in

Termin vereinbaren

Pfarrer

Stiftung entgegennehmen

Bei Geld in bar oder als Überweisung, bei Sachgegenständen in entsprechender Weise, bei Immobilien durch notariellen Vertrag

Pfarrer

Stiftungsurkunde an Stiftenden aushändigen

Pfarrsekretär/in

Bargeld auf Sparbuch einzahlen

Pfarrsekretär/in

Entgegennahme der Stiftung ins Stiftungsbuch eintragen.

Pfarrsekretär/in

Stiftungsbuch in den Tresor legen

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Messstiftung
Ihre Ansprechpartner zum Thema sind: Abteilung Kirchengemeinden, Kitas Leitung (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Zielgruppen des Themas sind: Leiter des Pastoralen Raumes, Büro - Pfarrsekretariat
Dieser Eintrag wurde am 06.03.2020 von Nadine Küpke bearbeitet.

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