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Übertragung der Fußball-EM 2024 in Pfarreien und katholischen Einrichtungen (Public Viewing)

Zur Übertragung der Fußball-Europameisterschaft der Männer (UEFA EURO 2024), die vom 14.06.2024 bis zum 14.07.2024 stattfindet, gibt es anlassbezogen Vereinbarungen zwischen dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und den Rechteinhabern, um allen Pfarreien und katholischen Einrichtungen, die anlässlich der Fußball-EM die Spiele öffentlich zeigen möchten, eine rechtlich abgesicherte Möglichkeit dazu zu verschaffen.

Die Übertragungsrechte der UEFA EURO 2024 (über ARD, ZDF, RTL, Sky usw.) liegen bei der UEFA. Während kommerzielle Public-Viewing-Veranstaltungen lizenz- und vergütungspflichtig sind, müssen beim nicht-kommerziellen Public Viewing für kleinere Veranstaltungen (bis 300 Personen) und unter Einhaltung der Regularien der UEFA keine Lizenzen bei der UEFA eingeholt werden.

Da bei der Übertragung der EM-Spiele auch Musikwerke wiedergegeben werden, auf die die GEMA urheberrechtliche Ansprüche hat, ist jede Einrichtung, die Public Viewing veranstaltet, verpflichtet, die Veranstaltung vorab bei der GEMA zu melden und die Vergütung unmittelbar an die GEMA zu zahlen. Für die Zeit der Fußball-EM bietet die GEMA mit ihrem Tarif FS-EM die Nutzung dieser Rechte zu einem Sondertarif an, der auf die Raumgröße abstellt. Auf die von der GEMA verlangten Tarife erhalten die katholischen Einrichtungen dann einen Sondernachlass in Höhe von 20% auf den Nettopreis.

Schließlich ist auf den Umstand hinzuweisen, dass vor dem Hintergrund nächtlicher Lärmschutzanforderungen zahlreiche Ausnahmeregelungen auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen geplant sind, damit die Durchführung der öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien für die Spiele, die erst um 21 Uhr beginnen, nicht gefährdet wird.

Für alle Einzelheiten wird auf das anhängende Informationsschreiben des VDD verwiesen.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: GEMA

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