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Nutzungsfolgevereinbarung Friedhof

Anbei finden Sie einen Entwurf für die Vereinbarung der Nachfolge im Nutzungsrecht an einer Grabstätte.

Ergänzende Hinweise:

Die wirksame Übertragung eines Nutzungsrechtes an einer Grabstätte auf einen Dritten setzt grundsätzlich dessen Zustimmung voraus. Denn die Übertragung eines Nutzungsrechtes ist mit verschiedenen Verpflichtungen verbunden.
So unterwirft sich der Nutzungsberechtigte etwa den einschlägigen Bestimmungen der Friedhofssatzung. Eine Übertragung des Nutzungsrechts auf einen anderen ohne dessen Zustimmung stellt einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit dar. Eine Übertragung ohne Zustimmung des Rechtsnachfolgers wäre nur aufgrund eines Gesetzes denkbar. Hieran fehlt es jedoch, insbesondere ist die Friedhofssatzung nicht als ein solches Gesetz anzusehen.
Um eine klare Regelung der Rechtsnachfolge zu gewährleisten, sieht das aktuelle Muster einer Friedhofssatzung katholischer Kirchengemeinden für den im Land Nordrhein-Westfalen gelegenen Anteil des Erzbistums Paderborn vor, dass ein Rechtsnachfolger bereits bei Verleihung des Nutzungsrechts vom Erwerber durch schriftlichen Vertrag zu bestimmen ist.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Friedhof
Ihre Ansprechpartner zum Thema sind: Ansprechperson Grundsatzfragen Friedhofsrecht/Fiedhofssatzung (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Dieser Eintrag wurde am 21.01.2020 von Nadine Küpke bearbeitet.

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