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Muster für die Friedhofs- und Gebührensatzung inkl. Gebührentarif sowie Muster des Friedhofsgebührenbescheids

Das Muster einer Friedhofssatzung, einer Friedhofsgebührensatzung inkl. Gebührentarif und eines Friedhofsgebührenbescheids wurden geändert. Diese Überarbeitung wurde aufgrund des Inkrafttretens des Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetzes für die Erzdiözese Paderborn (KVVG) am 01.11.2024 notwendig. Insbesondere ergeben sich Veränderungen mit Blick auf die Unterzeichnung der Friedhofssatzung bzw. der Gebührensatzung durch den Kirchenvorstand. Nun sind nur noch zwei Unterschriften, nämlich die des Vorsitzenden oder der bzw. des geschäftsführenden Vorsitzenden oder der bzw. des stellvertretenden Vorsitzenden sowie eines weiteren Mitglieds des Kirchenvorstandes notwendig. Die Unterlagen können auf dieser Seite heruntergeladen werden:

Bei der Ausarbeitung einer neuen Friedhofsgebührensatzung inkl. Gebührentarif ist darauf zu achten, dass

  • bei der Bezeichnung der Grabstättenarten dieselben Bezeichnungen verwendet werden, wie sie auch in der Friedhofssatzung verwendet werden.

  • dass nur Gebühren im Friedhofsgebührenbescheid erhoben werden, die in der aktuellen Friedhofsgebührensatzung inkl. Gebührentarif aufgeführt sind.

  • die Höhe der Friedhofsgebühren ausreicht, um sämtliche Kosten für den Friedhof decken zu können. Insofern sind Gebühren laufend auf ihre Höhe zu überprüfen und erforderlichenfalls durch eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren anzuheben. Bei Fragen zur Ausarbeitung des Gebührentarifs oder Kalkulation der Friedhofsgebühren können Sie sich an den Bereich Finanzen wenden.

 

Zudem ist es empfehlenswert, bei der Überarbeitung einer neuen Friedhofssatzung diese zunächst in Entwurfsform der Abteilung Weltliches Recht zukommen zulassen. Bei der Ausarbeitung einer neuen Friedhofsgebührensatzung inkl. Gebührentarif kann ebenfalls eine Zusendung in Entwurfsform an den Bereich Finanzen erfolgen. Eine Orientierung an den Mustersatzungen, wo die Wünsche und Vorstellungen des Kirchenvorstands eingetragen werden können, wird empfohlen.

Für die Erteilung der kirchenaufsichtlichen Genehmigung einer Friedhofssatzung oder einer Friedhofsgebührensatzung inkl. Gebührentarif bedarf es der Vorlage der beschlossenen Friedhofssatzung und/oder der beschlossenen Friedhofsgebührensatzung inkl. Gebührentarif (unterzeichnet und gesiegelt vom Kirchenvorstand) in je dreifacher Ausfertigung und jeweils eines Kirchenvorstandsbeschlusses in je dreifacher Ausfertigung.

 

Für den Kirchenvorstandsbeschluss zur Friedhofssatzung kann folgender Wortlaut verwendet werden:

Der Kirchenvorstand der Kath. Kirchengemeinde ____________in____________ beschließt die dem Protokoll beigefügte Friedhofssatzung, die bereits der Einladung zur heutigen Sitzung des Kirchenvorstandes als Anlage beigefügt worden ist.

Für den Kirchenvorstandsbeschluss zur Friedhofsgebührensatzung inkl. Gebührentarif kann folgender Wortlaut verwendet werden:

Der Kirchenvorstand der Kath. Kirchengemeinde ____________in____________ beschließt die dem Protokoll beigefügte Friedhofsgebührensatzung inkl. Gebührentarif die bereits der Einladung zur heutigen Sitzung des Kirchenvorstandes als Anlage beigefügt worden ist.

Die aktuelle Ordnung zur öffentlichen Bekanntgabe von Friedhofssatzungen und Friedhofsgebührensatzungen für den nordrhein-westfälischen Anteil des Erzbistums Paderborn, die im Kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht worden ist, finden sie hier.

Für den Fall, dass eine Vereinbarung zur Nachfolge für ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte auf dem Friedhof getroffen werden soll, kann das Formular Vereinbarung der Nachfolge im Nutzungsrecht verwendet werden.

Informationen zur Neuregelung der Umsatzbesteuerung im Bereich des kirchlichen Friedhofs- und Bestattungswesens ab 2025 sowie eine Handreichung finden Sie hier.

 

 

 



Ansprechpersonen

Helga Kloppenburg

Ansprechperson Friedhofswesen (Friedhofsgebührensatzung, Jahresrechnungen, Vermögenssicherstellungen)
05251 125-1748

Zuständig für:

Am Ölbach (Verl / Schloß Holte-Stukenbrock), An Egge und Lippe, Arnsberg, Arolsen, Bad Wildungen-Waldeck, Bielefeld, Bielefeld Mitte-Nord-West, Bielefeld Ost, Bielefeld St. Elisabeth, Bigge-Olsberg, Brilon - Thülen, Büren, Castrop Rauxel Süd, Delbrück-Hövelhof, Derne-Kirchderne-Scharnhorst, Dortmund Am Revierpark, Dortmund Mitte, Dortmund Nord-Westen, Dortmund-Ost, Dortmunder Westen, Elsen-Wewer-Borchen, Gütersloh, Hüsten, Im Dortmunder Süden, Korbach, Lippe-Detmold, Lippe-West, Lübbecker Land, Lünen, Marsberg, Medebach - Hallenberg, Mindener Land, Neheim und Voßwinkel, Paderborn Mitte-Süd, Paderborn Nord-Ost-West, Pf. St. Christophorus Wanne-Eickel, Pfarrei Corpus Christi Castrop-Rauxel, Pfarrei Hl. Dreikönige Dortmund, Pfarrei St. Clara, Dortmund-Hörde, Pfarrei St. Dionysius Herne, Pfarrei St. Ewaldi Dortmund, Reckenberg, Rheda-Herzebrock-Clarholz, Rietberg, Salzkotten, Schloß Neuhaus, Schmallenberg - Eslohe, Schwerte, Stockkämpen, Sundern, Südlippe-Pyrmont, Warburg, Werre-Weser, Winterberg, Wittekindsland, Wünnenberg-Lichtenau