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Muster: Kirchenvorstandbeschluss Unterschriftsvollmacht für laufende Verwaltung des Friedhofs

Der Kirchenvorstand kann hinsichtlich der Delegation von Aufgaben aus dem Bereich der Friedhofsverwaltung oder Pflege des Friedhofs von seiner Möglichkeit der Vollmachtserteilung Gebrauch machen.

Der Beschluss kann folgenden Wortlaut haben:

Der Kirchenvorstand beschließt, [**Herrn Pfarrer NAME / Herrn NAME / Frau NAME **] mit der Wahrnehmung der Aufgaben der laufenden Verwaltung des Friedhofs für die Kirchengemeinde [**Name der Kirchengemeinden**] in [**Ort der Kirchengemeinde**] zu beauftragen. Er wird unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs bevollmächtigt, die hierfür erforderlichen Willenserklärungen im Namen der Kirchengemeinde abgeben zu können und insbesondere schriftliche Willenserklärungen für den Kirchenvorstand - wie z.B. Friedhofsgebührenbescheide, Mitteilung über die Zulassung von gewerblicher Tätigkeit auf dem Friedhof, Zustimmung zur Errichtung oder Veränderung von Grabmalen, Aufforderungen zur Wiederherstellung der Standsicherheit eines Grabmals, Aufforderungen zur  Herrichtung oder Unterhaltung einer vernachlässigten oder noch nicht hergerichteten Grabstätte, Bescheide zur Zahlung der Kosten, die der Kirchengemeinde für die Durchführung einer Ersatzvornahme entstanden sind - zu unterzeichnen.

HINWEIS: Da es sich bei diesem Beschluss um die Erteilung einer Gattungsvollmacht handelt, bedarf er der kirchenaufsichtlichen Genehmigung des Erzbischöflichen Generalvikariates.

Dem Bevollmächtigten ist zum Nachweis seiner Bevollmächtigung eine Vollmachtsurkunde in Form eines beglaubigten Auszuges aus dem Sitzungsbuch § 14 Abs. 1 VVG auszustellen.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Friedhof, Gattungsvollmacht

Ansprechpersonen

Heide Mohr

Ansprechperson Grundsatzfragen Friedhofsrecht/Fiedhofssatzung (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Erbangelegenheiten (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Vereinsrecht (Erzbischöfliches Generalvikariat)
05251 125-1295

Annette Koch

Ansprechperson Grundsatzfragen Inkasso und Leihverträge (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Gema und Urheberrecht (Erzbischöfliches Generalvikariat)
05251 125 1210

Angela Kühle

Ansprechperson Grundsatzfragen Zivilrecht (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Vertragsgestaltung (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Urheberrecht (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Steuern (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Spenden (Erzbischöfliches Generalvikariat)
05251 125 1209