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Wie sind Baumaßnahmen in bilanzieller Hinsicht einzuordnen?

Antwort von: Raimund Eilebrecht, HA Finanzen, 20.06.2017

Es wird nach aktivierbaren und nicht aktivierbaren Aufwendungen unterschieden.
Allgemein sind Aufwendungen zu aktivieren bei Anschaffung, Herstellung oder bei Erweiterung eines Vermögensgegenstands sowie bei wesentlicher Verbesserung eines Vermögensgegenstands, die über dessen ursprünglichen Zustand hinausgeht. Instandhaltungskosten sind nicht aktivierbar.

In diesem Merkblatt finden Sie zur Information eine detaillierte Übersicht, wie Baumaßnahmen in der Bilanz der Kirchengemeinde abgebildet werden. Die Zuordnung und Bilanzierung erfolgt im Gemeindeverband.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Baumaßnahme, Bilanz
Diese Texte sind eine allgemeine Erstinformation ohne den Anspruch auf Vollständigkeit und Gültigkeit für konkrete Einzelfälle. Trotz gründlicher Prüfung und Recherche kann für die Inhalte keine Haftung übernommen werden. Im Zweifel wird eine Rücksprache mit den zuständigen Fachabteilungen des Erzbischöflichen Generalvikariates empfohlen.
Ihre Ansprechpartner zum Thema sind: Abteilung Kirchengemeinden, Kitas Leitung (Erzbischöfliches Generalvikariat), Leitung Fachbereich Finanzen (Gemeindeverband)
Zielgruppen des Themas sind: Kirchenvorstand
Dieser Eintrag wurde am 04.08.2017 von Nadine Küpke bearbeitet.

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