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Wie ist sicherzustellen, dass sich die Gemeinden konform zum KDG verhalten und wie unterstützt uns dabei der neue Datenschutzbeauftragte?

Um eine KDG-konforme Arbeit zu gewährleisen, steht den Gemeinden ein Datenschutzbeauftragter zur Verfügung.

Die Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten sind in § 38 KDG beschrieben.

Er wirkt demnach auf die Einhaltung des Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz

hin. Zu diesem Zweck kann er sich in Zweifelsfällen an die Aufsicht wenden (§§ 42 ff KDG). Insbesondere gehört zu seinen Aufgaben die Überwachung der Datenverarbeitungsanlagen und -programme mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen. Daher ist er rechtzeitig über Vorhaben der automatisierten Verarbeitung zu unterrichten. Darüber hinaus sind seine Aufgaben die Beratung und Schulung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters über die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes, die Schulung der Mitarbeitenden zu den Vorschriften des KDG und anderer Gesetzgebungen über den Datenschutz, insbesondere auf Hinblick des Tätigkeitsfeldes der Mitarbeitenden.

Bei Datenschutz-Folgenabschätzungen kann der betriebliche Datenschutzbeauftragte auf Anfrage des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters beratend tätig werden. Zuletzt obliegt ihm die Zusammenarbeit mit der Datenschutzaufsicht.

Darüber hinaus ergeben sich aus dem Gesetz mittelbar Aufgaben, wie der Kontakt zum Betroffenen bei Beschwerden, Anlaufstelle bei Fragen zur Transparenz etc. und die vorzunehmenden Meldungen an die Datenschutzaufsicht.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Datenschutz
Diese Texte sind eine allgemeine Erstinformation ohne den Anspruch auf Vollständigkeit und Gültigkeit für konkrete Einzelfälle. Trotz gründlicher Prüfung und Recherche kann für die Inhalte keine Haftung übernommen werden. Im Zweifel wird eine Rücksprache mit den zuständigen Fachabteilungen des Erzbischöflichen Generalvikariates empfohlen.
Ihre Ansprechpartner zum Thema sind: Datenschutzbeauftragte/-r Kirchengemeinden
Dieser Eintrag wurde am 04.12.2018 von Nadine Küpke bearbeitet.

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