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Muss das Generalvikariat darüber informiert werden, für welche Maßnahmen die Baupauschale eingesetzt wird?

■ Antwort von: Raimund Eilebrecht (HA Finanzen, EGV), 14.09.2016

Die Verwendung der für die Pauschale bereit gestellten Gelder ist in der Jahresrechnung der Kirchengemeinde je einzelner Maßnahme darzustellen. Es ist nicht notwendig, das mit der Baupauschale finanzierte Bauvorhaben vorab dem Erzbischöflichen Generalvikariat mitzuteilen. Es ist aber günstig, das Bauamt über die Maßnahme zu informieren, damit der zuständige Bearbeiter über die Entwicklung des Gebäudes Kenntnis hat.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Baupauschale, Jahresrechnung
Diese Texte sind eine allgemeine Erstinformation ohne den Anspruch auf Vollständigkeit und Gültigkeit für konkrete Einzelfälle. Trotz gründlicher Prüfung und Recherche kann für die Inhalte keine Haftung übernommen werden. Im Zweifel wird eine Rücksprache mit den zuständigen Fachabteilungen des Erzbischöflichen Generalvikariates empfohlen.

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