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Häufig gefragt

 

Ist es erforderlich, dass die Pfarrbüros die Spendung der Taufe auch, nach Eintragung im Meldewesen und Mitteilung an das Einwohnermeldeamt, dem jeweiligen Standesamt mitteilen?

Antwort von: Alexander Schlüter, EGV, Sekretariat Kirchenrecht, 09.01.2019

Lediglich die Eintragung im Meldewesen und beim Einwohnermeldeamt ist zwingend notwendig. Auf Wunsch der Eltern kann auch eine Mitteilung an das Standesamt erfolgen, damit der Religionseintrag direkt zum Geburtseintrag zugefügt wird. Sollten die Eltern dies wünschen, müssen sie ein entsprechendes Formular unterschreiben.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Taufe
Diese Texte sind eine allgemeine Erstinformation ohne den Anspruch auf Vollständigkeit und Gültigkeit für konkrete Einzelfälle. Trotz gründlicher Prüfung und Recherche kann für die Inhalte keine Haftung übernommen werden. Im Zweifel wird eine Rücksprache mit den zuständigen Fachabteilungen des Erzbischöflichen Generalvikariates empfohlen.
Diese Texte sind eine allgemeine Erstinformation ohne den Anspruch auf Vollständigkeit und Gültigkeit für konkrete Einzelfälle. Trotz gründlicher Prüfung und Recherche kann für die Inhalte keine Haftung übernommen werden. Im Zweifel wird eine Rücksprache mit den zuständigen Fachabteilungen des Erzbischöflichen Generalvikariates empfohlen.
Dieser Eintrag wurde am 22.06.2020 von Referat PastorAdmin bearbeitet.