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Kirchenaustritt eintragen und Mitteilung an zuständige Stellen fertigen

Der Kirchenaustritt wird sowohl im Kirchenaustrittsbuch wie auch im Taufbuch verzeichnet.

Pfarrsekretär/in

Unterlagen entgegennehmen/zur Hand nehmen

Pfarrsekretär/in

Austritt ins Meldewesenprogramm MWplus eintragen

Pfarrsekretär/in

Austritt ins Kirchenaustrittsbuch eintragen

Pfarrsekretär/in

Taufpfarramt ermitteln

Angaben im Meldewesenprogramm MWplus prüfen, eventuell nachfragen

Pfarrsekretär/in

Kopie Austrittserklärungen ohne Angaben zum Taufpfarramt ans EGV senden

Falls das Taufpfarramt nicht angegeben ist oder die Taufe der ausgetretenen Person im Ausland stattgefunden hat, wird eine Kopie der Austrittserklärung zur weiteren Bearbeitung an das Erzbischöfliche Generalvikariat, Domplatz 3, 33098 Paderborn geschickt.

Pfarrsekretär/in

Austritt ins Taufbuch eintragen

Falls die ausgetretene Person in der Wohnsitzgemeinde getauft wurde, wird der Austritt ins Taufbuch eingetragen.

Pfarrsekretär/in

Meldung für zuständiges Taufpfarramt erstellen

Falls die ausgetretene Person nicht in der Wohnsitzgemeinde getauft wurde, wird eine Meldung über den Kirchenaustritt an das Taufpfarramt geschickt. Im Meldewesenprogramm MWplus ist ein Formular dafür eingerichtet.

Pfarrsekretär/in

Meldung ausdrucken

Pfarrsekretär/inPfarrer

Meldung siegeln und unterschreiben

Wenn die Pfarrsekretärin/der Pfarrsekretär eine Vollmacht dafür vom Pfarrer erhalten hat, kann sie/er unterschreiben und siegeln, andernfalls unterschreibt der Pfarrer selbst.

Pfarrsekretär/in

Meldung versenden

Pfarrsekretär/in

Unterlagen archivieren

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Kirchenaustritt
Zielgruppen des Themas sind: Büro - Pfarrsekretariat
Dieser Eintrag wurde am 13.02.2020 von Nadine Küpke bearbeitet.