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Aufgebot erstellen und veröffentlichen

Das Aufgebot ist die öffentliche Ankündigung einer beabsichtigten Eheschließung zur Aufdeckung eines etwa bestehenden Ehehindernisses. Das Aufgebot kann in allen Gottesdiensten eines Sonntags verlesen werden oder von einem Samstagnachmittag bis Montagmorgen ausgehängt werden in der Wohnsitzpfarrei beider Brautleute. Der für die Vorbereitung der Eheschließung zuständige Geistliche kann "aus gerechtem Grund" vom Aufgebot dispensieren. Die Dispens ist im Ehevorbereitungsprokoll zu vermerken.

Pfarrsekretär/in

Auftrag für Erstellung des Aufgebots entgegennehmen

Der Pfarrer teilt dem Sekretariat mit, dass ein Aufgebot zu erstellen ist und in welcher Form dies geschehen soll, durch Vermeldung oder durch Aushang

Pfarrsekretär/in

Aufgebot erstellen

Für die Erstellung des Aufgebots entnimmt das Pfarrsekretariat die Daten dem Ehevorbereitungsprotokoll. Das Aufgebot muss enthalten den Namen, Vornamen und Wohnsitz beider Brautleute und den Termin der Eheschließung. Entweder wird das Aufgebot zum Aushang im Schaukasten oder als Publikandum vorbereitet.

Pfarrsekretär/in

Aufgebot ausdrucken

Pfarrsekretär/in

Aufgebot weiterleiten für Publikandum oder Schaukasten

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Ehe, Trauung, Hochzeit, Heirat, Eheschließung
Zielgruppen des Themas sind: Büro - Pfarrsekretariat
Dieser Eintrag wurde am 04.02.2020 von Nadine Küpke bearbeitet.