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Neupfarrung: Antrag vorbereiten und stellen

Im Pastoralen Raum können sich Kirchengemeinden zu einer gemeinsamen, neuen Pfarrei zusammenschließen. Dabei erlöschen alle bisherigen Kirchengemeinden und alle Gremien sind neu zu besetzen. Die Patronate der Kirchen bleiben unverändert.
Die folgende Beschreibung führt Beratungen nacheinander auf, die parallel gestaltet werden können (z.B. Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände).

PfarrerSteuerungsgruppeKirchenvorstandPfarrgemeinderat

Beratung in den Gremien im Pastoralen Raum (KV und PGR) gestalten

Die Arbeitshilfe zur Abwägung der verschiedenen Grundmodelle und ihrer Bedeutung für die Pastoral vor Ort finden Sie hier (PDF-Datei)

PfarrerADM/VLErzbischöfliches Generalvikariat

Rückfragen klären mit Erzbischöflichem Generalvikariat

Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit einer Strukturänderung ist die HA Pastorale Dienste im Erzbischöflichen Generalvikariat (EGV), sie koordiniert u.a. Ortstermine mit Fachleuten aus den EGV-Abteilungen

PfarrerSteuerungsgruppeKirchenvorstandPfarrgemeinderat

Struktur sowie Termin auswählen

Eine Strukturänderung ist im Erzbistum Paderborn grundsätzlich nur zum 01.01. eines Jahres möglich.

PfarrerKirchenvorstandPfarrgemeinderat

Erste Informationen an die Gemeindemitglieder geben

Information, dass Neupfarrung geplant ist, Gemeindemitglieder durch Information einbeziehen

PfarrerSteuerungsgruppePfarrgemeinderat

Namensvorschläge finden und abstimmen

Die Entscheidung trifft der Erzbischof. Eine Kriteriologie zur Namensgebung einer neuer Pfarrei hier.

PfarrerSteuerungsgruppeKirchenvorstandPfarrgemeinderat

Vorschlag für Pfarrkirche machen, wenn nicht Pfarrei mit Sitz des Leiters schon festgelegt ist

Die Entscheidung trifft der Erzbischof

PfarrerSteuerungsgruppe

Neupfarrung zur Beratung im Gesamt-Pfarrgemeinderat bzw. in allen Pfarrgemeinderäten anmelden

PfarrerPfarrgemeinderatSteuerungsgruppe

Übergangsregelung für Pfarrgemeinderäte bis zur nächsten Wahl finden

Beratung durch die HA Pastorale Dienste im EGV, Referat Rätearbeit

PfarrerSteuerungsgruppe

Neupfarrung zur Meinungsbildung in den Kirchenvorständen anmelden

Die Entscheidung über die Neupfarrung trifft der Erzbischof. Die KV bilden sich eine Meinung und dokumentieren diese in Form eines KV-Beschlusses nach dem Muster Beschlussentwurf Kirchenvorstand für Neupfarrung.

PfarrerSteuerungsgruppe

Meinungsbildung zur übergangsweisen Vermögensverwaltung im Finanzausschuss und den Kirchenvorständen anmelden

In der Regel setzt das Erzbischöfliche Generalvikariat bis zur nächsten turnusmäßigen Kirchenvorstandswahl einen Vermögensverwaltungsrat ein, der z. B. aus Mitgliedern des bisherigen Finanzausschusses gebildet wird. Dies können die bisherigen Kirchenvorstände durch eine Meinungsbildung vorbereiten, die im Finanzausschuss abgestimmt und dann in Form eines KV-Beschlusses jedes Gremiums dokumentiert wird (Beschlussentwurf Vermögensverwaltungsrat)

PfarrerSteuerungsgruppe

Ergebnisse der Gremienberatungen abwarten

PfarrerSteuerungsgruppe

Bestätigung über Beratung in den Pfarrgemeinderäten entgegen nehmen

Die Bestätigung kann formlos oder als Kopie des Protokolls vorgelegt werden. Sie soll vom Vorsitzenden unterschrieben sein.

PfarrerSteuerungsgruppe

Auszüge aus den Sitzungsprotokollen als Bestätigung der Beratung in den Kirchenvorständen entgegen nehmen

Pfarrer

Formloses Schreiben zum Antrag auf Neupfarrung erstellen mit Namensvorschlag, ggf. Vorschlag zum Sitz der Pfarrkirche, Auszügen aus den KV-Sitzungsbüchern sowie aus den PGR-Protokollen

Adressat des Antrags ist der Erzbischof. Der Gemeindeverband sollte das Schreiben in Kopie erhalten, damit die dort nötigen Umstellungsarbeiten frühzeitig begonnen werden können.

Pfarrer

ggf. formlosen Antrag auf Verschiebung der KV-Wahl erstellen

Nur möglich, wenn Neupfarrung unmittelbar vor oder nach der turnusmäßigen Wahl stattfinden soll. Adressat des Antrags ist das Erzbischöfliche Generalvikariat.

Pfarrer

Antrag bzw. Anträge zum Versand an das Pfarrbüro übergeben

Pfarrer

Anträge unterschreiben

PfarrerKirchenvorstandPfarrgemeinderat

Gemeindemitglieder informieren

Allgemeine Informationen, Informationen zum Stand des Verfahrens

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Neupfarrung
Ihre Ansprechpartner zum Thema sind: Beratung Pfarrgemeinderäte (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Zielgruppen des Themas sind: Kirchenvorstand, Leiter des Pastoralen Raumes, Pfarrgemeinderat, Büro, Steuerungsgruppe
Dieser Eintrag wurde am 25.02.2020 von Nadine Küpke bearbeitet.

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