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Hinweise zum Führen der Chronik

Erstellt von: Michael Streit, 06.03.2020

1. In jeder Pfarrei bzw. Pfarrvikarie ist eine Chronik zu führen. Wird eine Pfarrei aufgelöst, so endet die Pflicht zur Führung der Chronik. Bei Abschluss ist zu vermerken, welcher Pfarrei das bisherige Pfarrgebiet zugewiesen wurde.

2. In der Chronik soll in fortlaufenden Eintragungen das schriftlich niedergelegt werden, was aus dem christlichen Leben der Pfarrei bzw. Pfarrvikarie bemerkenswert, aber aus den Akten nicht oder nur mühsam zu erkennen ist. Es ist also in erster Linie das festzuhalten, was im Laufe des Jahres an Außerordentlichem besteht. Für Ereignisse, die einen ganzen Pastoralverbund oder Pastoralen Raum betreffen, besteht die Möglichkeit, einen Rahmenteil zu erstellen, in dem all die Ereignisse eingetragen werden, die diesen als Ganzes betreffen.

3. In größeren Zeitabständen ist eine Übersicht über das normale kirchliche Leben einzufügen, das erfahrungsgemäß stets Wandlungen durchmacht.

4. Eine zuverlässige Chronik hat zur Voraussetzung, dass im Laufe des Jahres genaue, mit den nötigen Daten versehene Notizen gemacht werden. Auf Grund dieser Notizen muss dann der Text in knapper, nur das wesentliche bringender Form sorgsam verfasst und eingetragen werden. Alltägliche Schwierigkeiten sind aus der Darstellung fernzuhalten.

5. Bilder sind, sofern es das verwendete Textverarbeitungsprogramm zulässt, in geeigneter Art und Weise in den Text einzubinden und in einem Zug mit dem Text der Chronik auszudrucken. Sie können jedoch auch unter Verweis auf die zugehörige Stelle in der Chronik in Beiakten geordnet werden. Keinesfalls darf anderes Material als das Papier der Chronik in die Chronik gelangen.

6. Zeitungsberichte sind sorgsam zu sammeln, aber nicht in die Chronik einzufügen, sondern in Beiakten zu ordnen.

7. Die äußere Gestalt der Pfarrchronik soll ihrem Zweck entsprechend gediegen sein. Es ist alterungsbeständiges Papier dafür zu verwenden. Die Chronik ist in Lagen zu führen, deren Stärke der Stärke des verwendeten Papieres entspricht bzw. aus einer elektronischen Textverarbeitung sofort bei Fertigstellung einer kompletten Lage in solche auszudrucken. Die Qualität des Ausdrucks muss nach DIN ISO 11798 alterungsbeständig sein. Die Chronik muss fadengeheftet, frei von Metall und der Einband solide sein.

8. Elektronisch erstellte Chroniken sollen zudem in ein revisionssicheres, zur langfristigen Lagerung geeignetes Dateiformat überführt werden.

Hierbei wird von folgenden Rahmenbedingungen ausgegangen:

  • Es ist im gesamten Erzbistum möglich, mit Microsoft Word Dateien im Format DOCX zu arbeiten. Künftige Versionen werden zumindest die Features unterstützen, die auch gegenwärtige Versionen unterstützen.
  • Zur Konversion von Chronikdateien im (alten) Format von .DOC nach PDF/A können die Pastoralen Räume kostenlos die OpenSource-Produkte „Ghostscript“ und „FreePDF“ nutzen.
  • Es ist zulässig, das Ausdrucken der Chronik zum Einbinden so lange abzuwarten, bis wieder eine neue Lage aus mehreren Druckbögen fertig gestellt ist.
  • Thermodruck nach DIN ISO 11798 verfügt über eine hinreichende Alterungsbeständigkeit.
Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Chronik

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