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Verlängerung des Moratoriums für den Bau- und Reperaturbedarf von Kirchenheizungen mit fossilen Energieträgern bis zum 31.12.2026

New Africa / Shutterstock.com Inmitten der Energie- und Klimakrise ist es von entscheidender Bedeutung, rasch und entschlossen Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz zu ergreifen, um die CO2-Emissionen einzudämmen.
Besondere Aufmerksamkeit erfordert dabei die Temperierung von sakralen Gebäuden.
Um neue Anträge für den Bau und die aufwendige Reparatur von Kirchenheizungen mit fossilen Brennstoffen zu bearbeiten und zu finanzieren, wird nun ein spezielles Vorgehen umgesetzt.

Umgang mit Neuanträgen

Das Moratorium, welches als befristeter Aufschub fungiert, wurde bis zum 31.12.2026 verlängert. Infolgedessen wird die Anerkennung des Planungs- und Baubedarfs für den Bau sowie für aufwendige Reparaturarbeiten von Heizungen in Kirchen und Kapellen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden und Kosten von mehr als 30.000 € verursachen, während des genannten Zeitraums ausgesetzt.

Begründete Ausnahmen sind im Einzelfall, sofern nach fachlichen Aspekten zwingend erforderlich, besprechbar und möglich.

Moratorium

Während der Übergangszeit des Moratoriums wird intensiv daran gearbeitet, alternative und nachhaltige Lösungen zur Temperierung von Sakralgebäuden zu entwickeln, die die geringstmöglichen CO2-Emissionen verursachen. Bei der Ausarbeitung dieser Lösungsansätze werden alle relevanten Faktoren berücksichtigt, darunter die Behaglichkeit der Gottesdienstbesucher, bauphysikalische Aspekte, die Vermeidung von Schimmelbildung sowie der Erhalt der künstlerischen Ausstattungen, des Gestühls und der Orgel.
Ein Umdenken im Bereich der Kirchenheizung trägt maßgeblich zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei und führt gleichzeitig zu Einsparungen bei den Heizkosten. Dadurch werden nicht nur die Umwelt, sondern auch die finanziellen Ressourcen der Kirchengemeinden entlastet. Das Moratorium ist ein wichtiger Schritt, um diesem Ziel näher zu kommen.
In den kommenden drei Jahren wird beabsichtigt, alternative Heizsysteme, insbesondere sogenannte körpernahe Heizsysteme wie Infrarotstrahler und Heizkissen, in geeigneten Objekten als Pilotprojekte zu installieren und als Test- und Anschauungsobjekte zu nutzen. Es ist geplant, sechs Kirchen (zwei pro Seelsorgeregion, West/Mitte/Ost) mit diesen körpernahen Heizsystemen auszurüsten. Diese ausgewählten Objekte erhalten sowohl eine erhöhte Förderung aus dem Klimaschutzfonds als auch einen Erlass des Eigenanteils bis maximal 5.000 €. Im Gegenzug verpflichten sich die Gemeinden, über einen Zeitraum von drei Jahren nach der Inbetriebnahme, also längstens bis zum 31. Dezember 2030, als Musterkirchen zur Verfügung zu stehen. 

Kontakt für Fragen und Unklarheiten

Für weitere Fragen zum Kirchenheizungsmoratorium stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können sich an das Team Klimaschutz des Erzbistums Paderborn wenden. Die Kontaktdaten finden Sie im Anschreiben sowie unten auf unserer Webseite.
Bei Rückfragen zu bereits laufenden Projektplanungen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gebietsarchitekten / die zuständige Gebietsarchitektin

Ihre Ansprechpartner zum Thema sind: Team Klimaschutzmanagement
Dieser Eintrag wurde am 06.03.2024 von N.N. bearbeitet.

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