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Handlungsoptionen und Konsequenzen bei Auslauf des Erbbaurechts

Trotz der langen Laufzeiten bleiben Erbbaurechte Verträge auf Zeit. Es hat sich gezeigt, wie wichtig es ist, rechtzeitig über die Konsequenzen eines auslaufenden Erbbaurechts zu sprechen.

Als Erbbaurechtsnehmern stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten offen, über welche Sie die hier hinterlegte Broschüre umfassend informiert.

Bei Fragen spzeifischen Anliegen zum Thema wenden Sie sich bitte gezielt an die genannten Ansprechpersonen.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Erbbau
Ihre Ansprechpartner zum Thema sind: Ansprechperson Liegenschaften (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Dieser Eintrag wurde am 01.03.2023 von Kathrin Greskötter bearbeitet.

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