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Förderung von körpernahen Heizsystemen aus dem Klimaschutzfonds (auch in Kirchen, für die es noch keine Immobilienvereinbarung gibt)

Kirche Heizungsschacht EGV, 2014 admin Aufgrund der weiterhin stark erhöhten Energiepreise führt die herkömmliche Beheizung von Kirchen und Kapellen zu erheblichen finanziellen Belastungen für die betroffenen Haushalte. Um auch unter diesen Bedingungen eine akzeptable Temperierung zu erreichen, wird auch für die Sakralbauten, für die noch keine Immobilienvereinbarung abgeschlossen wurde, die Anschaffung von körpernahen Heizsystemen ermöglicht und gefördert. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich hierbei um ein System handelt, bei dem kein Eingriff in die Gebäudesubstanz und die Elektrounterverteilung erforderlich ist, d.h. um steckerfertige elektrische Lösungen. Hierfür werden künftig Fördermittel aus dem Klimaschutzfonds des Erzbistums Paderborn bereitgestellt, weil durch Nutzung solcher Systeme die Grundtemperierung der jeweiligen Sakralbauten abgesenkt und damit der Einsatz fossiler Brennstoffe in erheblichem Umfang reduziert werden kann.

Die geltende Förderrichtlinie für den Klimaschutzfonds wird zeitnah in diesem Sinne angepasst. Die generellen Regelungen der Förderrichtlinie bleiben durch diese Erweiterung der geförderten Maßnahmen unberührt.

Erweiterung der Ausnahmereglung

Im Abschnitt „I. Grundlagen“ wird als neue „Nr. 18. Ausnahmeregelung“ eingefügt:

„Für die Einzelmaßnahme Nr. 5. „Körpernahe Heizungssysteme in Sakralbauten“ wird der Nachweis der langfristigen Nutzung durch ein Immobilienkonzept, beschrieben unter I. Grundlagen Nr. 5, außer Kraft gesetzt. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich bei den körpernahen Heizsystemen um eine steckerfertige Variante handelt, bei der kein Eingriff in die Gebäudesubstanz und die Elektrounterverteilung erforderlich ist.“

Erhöhung der Förderquote

Im Abschnitt „II. Förderfähige Maßnahmen“ wird der Punkt „5. Körpernahe Heizsysteme in Sakralbauten“ wie folgt neu gefasst: „5. Körpernahe Heizsysteme in Sakralbauten (z. B. Infrarotheizungen oder Sitzbankheizung/-temperierung). Der Zuschuss aus dem Klimaschutzfonds des Erzbistums beträgt 70 % der als förderfähig anerkannten Kosten. Mit der Inanspruchnahme der Förderung für „Körpernahe Heizsysteme in Sakralbauten“ ist eine weitere Förderung der Raumheizung gern. Abschnitt II. Nr. 1,4, 6, und 7 in Zukunft ausgeschlossen.“

Weitere Informationen

Den Auszug aus der Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt finden Sie im nachfolgenden Link.

https://www.verwaltung-erzbistum-paderborn.de/medium/KA-2022-Stueck-1-Nr.-17%3B-KA-2022-Stueck-5-Nr.-69-und-KA-2024-Stueck-1-Nr.-9.pdf?m=1540

Weiter Informationen zum Klimaschutzfonds befinden sich unter:

https://www.verwaltung-erzbistum-paderborn.de/Gebaeude-und-Grundstuecke-bewirtschaften/Bauen-im-Erzbistum-Paderborn/Baumassnahmen-an-kirchengemeindlichen-Immobilien/Klimaschutzfonds-%28KSF%29/

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Heizung Kirche, Klimaschutzfond
Ihre Ansprechpartner zum Thema sind: Abteilung Kirchengemeinden, Kitas Leitung (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Dieser Eintrag wurde am 07.03.2024 von N.N. bearbeitet.

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