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Informationen zur finanziellen Förderung ehrenamtlichen Engagements im Erzbistum Paderborn ab 2024

Was ist neu?

Ab 2024 wird die finanzielle Förderung ehrenamtlichen Engagements im Erzbistum Paderborn verändert: Die Laufzeit des Fonds „Ehrenamt fördern“ endet zum 31.12.23 Im Kirchensteuerrat wurde eine Neuregelung zur pauschalen Förderung des Ehrenamtes in den Kirchengemeinden in Höhe von € 5.000 p.a. pro Pastoralem Raum neu beschlossen. (siehe Kirchliches-Amtblatt-09-2023)

 

Was wird mit diesen Mitteln gefördert?

  • Erstattung von Auslagen ehrenamtlich Mitarbeitender, z.B. Fahrt-, Material- oder Literaturkosten,
  • Erstattung von Kosten für die Fortbildung ehrenamtlich Engagierter,
  • Erstattung von Kosten für Angebote der spirituellen und persönlichen Begleitung von Engagierten, z.B. Exerzitien und Besinnungstage,
  • Erstattung von Kosten für die Wertschätzung und Anerkennung ehrenamtlich Engagierter.
  • Nicht gefördert werden können Verpflegungspauschalen, die Anschaffung von Gegenständen und Aufwandsentschädigungen für das ehrenamtliche Engagement (z. B. Stundensätze).
  • Keine Förderung erhalten Personen, die steuerfreie Zulagen nach § 3 Nr. 26 und 26 a EstG (Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale) erhalten, und Angestellte der Kirchengemeinden.

 

Wer ist vor Ort zuständig?

  • Der Finanzausschuss bestimmt den grundsätzlichen Kreis der Berechtigten und setzt ggf. auch die maximale Höhe fest.
  • Die Auszahlung der Mittel erfolgt über das Pfarrbüro / die Verwaltungsleitung.

 

Empfehlungen des Referates Ehrenamtsförderung im Erzbischöflichen Generalvikariat:

  • Stellen Sie die Mittel für alle Engagierten und für jedes Engagement zur Verfügung, das im Pastoralverbund angesiedelt ist, nicht nur für eine kleine Anzahl ehrenamtlicher Tätigkeitsfelder.
  • Beziehen Sie pastorale Gremien (z.B. den PGR), Ehrenamts-Beauftragte etc. in die Beratung darüber ein, wie die Mittel verwendet werden sollen.
  • Entwickeln Sie ein einfaches und transparentes Verfahren für die Beantragung und Auszahlung der Mittel. So kann z.B. der Finanzausschuss einen Betrag festlegen, bis zu dessen Höhe Auslagen ohne vorherige Beantragung gegen die Vorlage von Belegen erstattet werden können.
  • Kommunizieren Sie offen darüber, dass Mittel zur Ehrenamtsförderung zur Verfügung stehen, und welche Bereiche damit gefördert werden können. Benennen Sie auch Ansprechpersonen für Nachfragen.
Zielgruppen des Themas sind: Kirchenvorstand, Finanzausschuss
Dieser Eintrag wurde am 10.01.2024 von Achim Wirth bearbeitet.