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Umgang mit Gefahrenstoffen - 2 Takt Benzin

Unter anderem für den Betrieb eines Rasenmähers wird im pastoralen Raum Benzin benötigt. Benzin gilt als sogenannter Gefahrenstoff. Er ist nocht nur hochentzündlich, sondern auch gesundheitsgefährdend.

Für die Verwendung, den Transport und die Lagerung sind daher einige wesentliche Sicherheitsaspekte zu beachten. Diese finden sie auf einem Blick in der Betriebsanweisung.

Grundsätzlich gilt

Der gefährdende Stoff ist von brandförderndem Stoff, Wärme und Flammen, Funken und offenem Feuer fernhalten.  fernhalten. Entzündliche Flüssigkeiten wie Benzin müssen zudem von entzündlichem Gas und stark entzündlichen Produkten ferngehalten werden. Des weiteren sind Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen und zur Vermeidung vin Zündquellen zu treffen.

Tipps

Das Benzin sollte in dicht geschlossenen Originalbehältern an einem gut gelüfteten Ort bei Temperaturen unter 50°C aufbewahrt werden. Das Um- und Abfüllen von Benzin sollte stets im Freien oder in ausreichend belüfteten Räumen ausgeführt werden. Zudem sollte sichergestellt werden, dass die eingesetzten Arbeitsmittel und Gerätschaften gewartet und gemäß Betriebssicherheitsverordnung die nötigen technischen Voraussetzungen erfüllen.

Es empfielt sich die Lagerung von weniger als 10 Litern. Größere Mengen und Lagerbestände sind gemäß nationaler Gesetzgebung bzgl. feuergefährlichen Flüssigkeiten u.a.m. aufzubewahren. Sofern weder mit einer Flammendurchschlagsicherung noch mit explosionsunterdrückenden Einsätzen in den Kanistern gearbeitet werden, gilt es die Zündquellen sowie die Gefahren elektrostatischer Entladungen zu bewerten und zu vermeiden.

Ihre Ansprechpartner zum Thema sind: Arbeitsschutzkoordination (Erzbischöfliches Generalvikariat), Team Arbeits- und Gesundheitsschutz (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Dieser Eintrag wurde am 05.05.2022 von Kathrin Greskötter bearbeitet.

Ansprechpersonen

Michaela Wieners

Team Arbeits- und Gesundheitsschutz (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Arbeitsschutzkoordination (Erzbischöfliches Generalvikariat)
05251 125-1369