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Tagesordnung erstellen und zur KV-Sitzung einladen

Der Vorsitzende beruft den Kirchenvorstand ein, so oft es zur ordnungsgemäßen Erledigung der Geschäfte erforderlich ist. Zur Vorbereitung der Sitzung sind Tagungsordnungspunkte auszuarbeiten, die Einladung zu erstellen und Niederschrift sowie Auszüge aus dem Sitzungsbuch vorzubereiten.

KV-GeschäftsführungPfarrsekretär/inADM/VL

Sitzungspunkte für Beratung und Beschluss und die dazugehörigen Unterlagen für KV-Sitzung entgegennehmen und sichten

KV-GeschäftsführungADM/VL

Weitere Tagesordnungspunkte erfragen

beim Pfarrer, bei KV-Mitgliedern und beim Gemeindeverband weitere Tagesordnungspunkte erfragen

KV-GeschäftsführungADM/VL

Sitzungsvorlagen für die Tagesordnungspunkte erstellen (beginnen)

ADM/VL

Rückfragen stellen und fehlende Angaben recherchieren

Durch Rückfragen und Recherchen werden die Sitzungspunkte vervollständigt.

ADM/VL

Weitere Informationen und Unterlagen entgegennehmen, Beschlussvorschläge der Gemeindeverbände entgegennehmen

KV-GeschäftsführungADM/VL

Vorlagen fertig stellen

Weiter Informationen und Unterlagen werden in die Vorlagen eingearbeitet. Die Vorlagen werden fertig gestellt und für die Einladung zur KV-Sitzung bereitgestellt.

KV-GeschäftsführungADM/VL

Einladungsvorschlag zur KV-Sitzung erstellen anhand von Formularen oder der Programmierung

Die Vorlagen werden als Tagesordnungspunkte in die Einladung zur KV-Sitzung übernommen.

PfarrerKV-GeschäftsführungADM/VL

Einladung zur KV-Sitzung einschließlich der Sitzungsvorlagen abstimmen

KV-GeschäftsführungPfarrsekretär/inADM/VL

Einladung zur KV-Sitzung fertig stellen

Pfarrsekretär/inKV-GeschäftsführungADM/VL

Einladung zur KV-Sitzung einschließlich der Sitzungsvorlagen ausdrucken

PfarrerKV-Geschäftsführung

Einladung zur KV-Sitzung unterschreiben

VVG für NRW und Hessen § 12: Fristgerechte Einladung bis einen Tag vor der Sitzung
VVG Niedersachsen § 11: Fristgerechte Einladung spätestens 7 Tage vor der Sitzung

PfarrerKV-Geschäftsführung

Einladung zur KV-Sitzung mit den Vorlagen als Anhang zum Versand an das Pfarrbüro übergeben, soweit die Niederschrift der letzten KV-Sitzung noch nicht genehmigt wurde, auch diese hinzufügen

Der Kirchenvorstand ist Organ einer öffentlichen Körperschaft (Kirchengemeinde) und unterliegt in seiner Geschäftsführung daher staatlichen Verwaltungsbestimmungen. Dazu zählt das Schriftformprinzip für die fristgerechte Einladung.
Niederschrift der nächsten KV-Sitzung vorbereiten

Pfarrsekretär/inADM/VL

Auszüge aus dem Sitzungsbuch vorbereiten

Pfarrsekretär/inADM/VL

Vorbereitete Niederschrift und Auszüge dem Protokollführer zur Verfügung stellen

Die Niederschrift und die Auszüge werden dem Protokollanten in Papierform, auf Daten-Stick oder auf dem Laptop, der für das Protokollieren verwendet wird, zur Verfügung gestellt.

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Kirchenvorstand - Arbeitsweise, Kirchenvorstand - Sitzung

Ansprechpersonen

Heide Mohr

Ansprechperson Grundsatzfragen Friedhofsrecht/Fiedhofssatzung (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Erbangelegenheiten (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Vereinsrecht (Erzbischöfliches Generalvikariat)
05251 125-1295

Annette Koch

Ansprechperson Grundsatzfragen Inkasso und Leihverträge (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Gema und Urheberrecht (Erzbischöfliches Generalvikariat)
05251 125 1210

Angela Kühle

Ansprechperson Grundsatzfragen Zivilrecht (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Vertragsgestaltung (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Urheberrecht (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Steuern (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Spenden (Erzbischöfliches Generalvikariat)
05251 125 1209