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Skizze für den Ablauf einer konstituierenden Sitzung

TOP 1

Aufnahme neuer Mitglieder

Jedes neue Mitglied wird vom Vorsitzenden in sein neues Amt eingeführt und per Handschlag mit den Worten: „Hiermit verpflichte ich Sie auf treue Erfüllung ihrer Obliegenheiten“ verpflichtet. (vgl. Art 24 Abs. 4 der Wahlordnung und Art. 4 der Geschäftsanweisung)

TOP 2

Wahl eines ersten stellvertretenden Vorsitzenden (vgl. Art 2 der Geschäftsanweisung)

TOP 2

Wahl eines zweiten stellvertretenden Vorsitzenden (vgl. Art 2 der Geschäftsanweisung)

TOP 3

ggf. Wahl des ersten stellvertretenden Vorsitzenden zum geschäftsführenden Vorsitzenden (vgl. Art 2a der Geschäftsanweisung)
anschließend Mitteilung des Wahlergebnisses an das EGV (vgl. Art. 23 der Wahlordnung)

  • Hinweis: Es braucht eine sehr genaue Formulierung bei der Mitteilung an das EGV, wer zum Geschäftsführenden Vorsitzenden gewählt wurde: "Auf Vorschlag des Pfarrers wurde Herr/Frau... zum geschäftsführenden Vorsitzenden gewählt."

TOP 4

Wahl eines Vertreters in der Vertreterversammlung des Gemeindeverbandes
anschließend Mitteilung an den Gemeindeverband

TOP 5

ggf. Wahl eines Vertreters in der Vertreterversammlung der KiTa gem. GmbH

TOP 6

Wahl von 2 KV-Mitgliedern für die Mitgliederversammlung der Bank für Kirche und Caritas

TOP 7

Wahl eines Vertreters im Pfarrgemeinderat

TOP 8

Wahl eines Sicherheitsbeauftragten

TOP 9

ggf. Wahl eines Schriftführers zur Führung des Protokolls

TOP 10

Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung, falls Sitzungsbuch in Lose-Blatt-Form geführt wird

TOP 11

Festlegung von Sitzungstermine für das Jahr (als Empfehlung)

etc.

 

Empfohlene Themen für die konstituierende Sitzung:

a) Absprache und Beschluss zu Bankvollmachten: Bleiben sie bestehen?

b) Wie gehen wir mit den Sitzungsprotokollen um im Sinne des Datenschutzes?

  • Unsere Empfehlung: Nicht versenden, damit diese nicht Zuhause abgelegt werden und für Dritte einzusehen sind. Wir empfehlen äquivalent zur Personalaktenführung nur einen Ausdruck zu haben, im verschlossenen Schrank im Pfarrbüro. Es kann dann immer zu Beginn der kommenden Sitzung für nicht Anwesende der letzten Sitzung informiert werden.

c) Absprache zur generellen Organisation, z.B.:

  • Wie erhalten Sie die Post aus dem Pfarrbüro (z. B. soll diese Ihnen wöchentlich zugeschickt werden?),
  • Wer sammelt Tagesordnungspunkte?
  • Wer schreibt Einladungen?
  • Wie gehen Sie mit offenen Punkten um? (Vorschlag: Sie führen eine Liste mit den offenen Punkten. In jeder Sitzung wird diese abgesprochen.)....
Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Kirchenvorstand - Sitzung

Ansprechpersonen

Heide Mohr

Ansprechperson Grundsatzfragen Friedhofsrecht/Fiedhofssatzung (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Erbangelegenheiten (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Vereinsrecht (Erzbischöfliches Generalvikariat)
05251 125-1295

Annette Koch

Ansprechperson Grundsatzfragen Inkasso und Leihverträge (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Gema und Urheberrecht (Erzbischöfliches Generalvikariat)
05251 125 1210

Angela Kühle

Ansprechperson Grundsatzfragen Zivilrecht (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Vertragsgestaltung (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Urheberrecht (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Steuern (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Spenden (Erzbischöfliches Generalvikariat)
05251 125 1209