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Protokollbuch führen

Die Beschlüsse des Kirchenvorstands sind (gemäß Vermögensverwaltungsgesetz) unter Angabe des Tages und der Anwesenden in das Sitzungsbuch einzutragen. Es werden Ergebnisse, nicht der Beratungsverlauf dokumentiert.

Beim digitalen Sitzungsbuch werden vorbereitete Einträge während der Sitzung entsprechend ergänzt und zum Abschluss der Sitzung unmittelbar ausgedruckt. Jede Seite des Ausdrucks ist fortlaufend zu nummerieren und durch den Vorsitzender der Sitzung zu unterzeichnen.

Das Protokoll ist vom Vorsitzenden und zwei bei der Sitzung anwesenden Mitgliedern unter Beidrückung des Kirchenvorstandssiegels zu unterschreiben.

 

Dieser Eintrag wurde am 28.11.2024 von Kathrin Greskötter bearbeitet.