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Sitzung Kirchenvorstand terminieren

Der Kirchenvorstand ist das Gremium für alle das Vermögen der Kirchengemeinde betreffenden Entscheidungen. Er sollte daher regelmäßig, mindestens jedoch zweimal jährlich zusammentreten. Es empfiehlt sich, in der konstituierenden Sitzung oder der ersten Sitzung des Jahres die Termine für das Jahr festzulegen.

Kirchenvorstand

Sitzungstermine für das Jahr vereinbaren

Je nach Erfahrung legen Sie zum Jahresbeginn eine Anzahl Termine für das laufende Jahr fest. Beachten Sie dabei auch die Sitzungstermine des Finanzausschusses: Für die Zusammenarbeit im Pastoralen Raum als Pastoralverbund ist es hilfreich, wenn jeweils wenige Tage/Wochen nach dem Finanzausschuss die Kirchenvorstände über die gemeinsamen Themen beraten und beschließen.
Nicht benötigte Termine fallen aus, zusätzliche Termine können unterjährig bei Bedarf anberaumt werden.
Diese Absprache ersetzt nicht die Pflicht gem. §12 Vermögensverwaltungsgesetz (VVG) sämtliche Mitglieder zu den Sitzungen schriftlich unter Angabe des Gegenstandes einzuladen.

KV-Schriftführung

Termine in der Niederschrift festhalten

Pfarrsekretär/in

Raum für KV-Sitzungen reservieren

KV-Geschäftsführung

Termine dem Büro am Sitz der Leitung für Kalenderführung mitteilen

KV-GeschäftsführungPfarrsekretär/in

Sitzungstermine den KV-Mitgliedern mit der Post zusenden

Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Kirchenvorstand - Arbeitsweise, Kirchenvorstand - Sitzung

Ansprechpersonen

Heide Mohr

Ansprechperson Grundsatzfragen Friedhofsrecht/Fiedhofssatzung (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Erbangelegenheiten (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Vereinsrecht (Erzbischöfliches Generalvikariat)
05251 125-1295

Annette Koch

Ansprechperson Grundsatzfragen Inkasso und Leihverträge (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Gema und Urheberrecht (Erzbischöfliches Generalvikariat)
05251 125 1210

Angela Kühle

Ansprechperson Grundsatzfragen Zivilrecht (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Vertragsgestaltung (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Urheberrecht (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Steuern (Erzbischöfliches Generalvikariat)
Ansprechperson Grundsatzfragen Spenden (Erzbischöfliches Generalvikariat)
05251 125 1209