Der Pfarrgemeinderat verbindet zwei Funktionen: Er berät auf Ebene der Pfarrgemeinde den Pfarrer in den spezifischen Aufgaben, die ihm als Leiter zukommen. Zugleich ist er das vom Erzbischof anerkannte Organ für das Apostolat der Laien. In dieser Funktion fällt er Entscheidungen in allen Bereichen, die dem Apostolat aller Gläubigen zugeordnet sind.